• 28.09.1999, 11:43:51
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  • OTS0156

Prammer: Gefährliche Laserpointer werden ab 1. Oktober verboten!

Konsumentenschutzministerin setzte sich gegen Widerstand der Wirtschaft durch!

Wien (OTS) - Laserpointer sind bei vielen Kindern ein beliebtes
Spielzeug. Allerdings sind viele dieser Geräte so stark, daß sie bei
direkter Bestrahlung ins Auge zu Sehstörungen führen können. Außerdem
stellt das Blenden und Irritieren z.B. von Schulbuslenkern eine
beträchtliche Unfallgefahr im Straßenverkehr dar. Ab 1. Oktober 1999
werden die gefährlichen Laserpointer der Klasse 3B in Österreich
verboten, betont Konsumentenschutzministerin Barbara Prammer.

Dem Verordnungsbeschluß waren langwierige Verhandlungen mit der
Wirtschaft vorausgegangen. Letztendlich setzte sich Prammer mit dem
Verbot gefährlicher Laserpointer durch. "Der Schutz der Gesundheit
der Menschen muß Vorrang vor Wirtschaftsinteressen haben, so Prammer.

Laut einer aktuellen Studie des Forschungszentrums Seibersdorf
können Laserpointer der Klasse 3B bei direkter Strahlung ins Auge
einige Tage andauernde Sehstörungen und Augenschmerzen hervorrufen,
weil der menschliche Lidschlußreflex seine Schutzfunktion nicht mehr
erfüllen kann. Auch in Österreich mußten bereits einige Menschen mit
akuten Sehstörungen ambulant im Krankenhaus behandelt werden. "Diese
Gefahrenquelle wird nunmehr beseitigt", so Prammer.

Zu einem Problem sind Laserpointer erst geworden, seit sie im
Handel zu einem günstigen Preis angeboten und vor allem von Kindern
und Jugendlichen als Spielzeug verwendet werden. Die
gesundheitsgefährdenden Laserpointer werden in Österreich zum Schutz
der Menschen verboten. Das Verbot betrifft den Verkauf der starken
Lasergeräte der Klasse 3B. Insgesamt sind vom Verbot rund 50 Prozent
aller am Markt befindlichen Laserpointer betroffen, so Pramer.

Weiterhin erlaubt bleiben die Laserpointer der schwachen Klasse 1
und 2, die für den professionellen Gebrauch zum Anzeigen besonders
wichtiger Stellen bei Präsentationen verwendet werden.

Starke Laserpointer können nicht nur die Gesundheit gefährden. Das
Blenden und Irritieren zum Beispiel von Schulbuslenkern stellte
bisher auch eine unnötige Unfallgefahr dar. "Mit der neuen Verordnung
wird auch ein wichtiger Schritt zur Unfallvermeidung gesetzt", betont
die Konsumentenschutzministerin abschließend.

Rückfragehinweis: BM für FrauenAngelegenheiten und
Verbraucherschutz, Robert Wier
Tel.: 01/71172/4621

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