- 20.09.1999, 10:05:39
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- OTS0058
ARBÖ: Darf man Kinder auf dem Moped oder dem Motorrad mitnehmen?
Wien (ARBÖ) - Dürfen Kinder eigentlich auf einem Moped oder
einem Motorrad mitfahren? Die ARBÖ-Verkehrsjuristen geben darüber
Auskunft.
ARBÖ-Verkehrsjuristin Mag. Renate Göppert: "Auf Motorrädern und
Motorfahrrädern darf, außer dem Lenker, nur eine Person befördert
werden - gleichgültig, ob es sich um einen Erwachsenen oder um ein
Kind handelt. Bei Motorrädern muß das mitfahrende Kind das zehnte
Lebensjahr vollendet haben. Mit Motorfahrrädern dürfen Kinder
unter acht Jahren nur auf entsprechenden Kindersitzen, die der
Größe des Kindes entsprechen, befördert werden."
Selbstverständlich besteht für den Lenker und den Sozius
Sturzhelmpflicht, wobei bei Kindern die Ausnahmebestimmung - wegen
der Kopfgröße - der Unmöglichkeit des bestimmungsgemäßen Gebrauchs
des Sturzhelms wegen der körperlichen Beschaffenheit des Benützers
zum Tragen kommen kann.
Übrigens: Im Beiwagen eines Motorrades dürfen auch Kinder unter
sechs Jahren mitgenommen werden. Spezielle rechtliche Vorschriften
bestehen diesbezüglich nicht.
Rückfragehinweis: ARBÖ Presse
Tel.: (01) 89121-244
e-mail: presse@arboe.at
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