• 14.09.1999, 09:09:20
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  • OTS0041

GBH präsentiert Arbeitszeitmodelle für die Holz verarbeitende Industrie

Rahmenkollektivvertrag ermöglicht auch der Skiindustrie flexible Arbeitszeitregelungen

Wien (GBH/ÖGB). "Die Gewerkschaft Bau-Holz (GBH) ist stets offensiv
an die Fragen der Arbeitszeitgestaltung herangetreten. Der
vorliegende Kollektivvertrag für die Holz verarbeitende Industrie
Österreichs ist ein Beweis dafür, dass es uns gelungen ist, den
Schutzcharakter des Arbeitszeitrechts zu erhalten und dabei den
sachlichen Erfordernissen der Wirtschaft Rechnung zu tragen”,
erklärte Johann Driemer, ÖGB-Vizepräsident und Bundesvorsitzender der
GBH, anlässlich der Buchpräsentation über die "Arbeistzeitregelungen
in der Holz verarbeitenden Industrie”.++++

Die Holz verarbeitende Industrie Österreichs, dazu gehört auch die
Skiindustrie, ist mit 20.000 Arbeitern und 6.000 Angestellten, die in
rund 400 Betrieben beschäftigt sind, ein wichtiger Wirtschaftsfaktor.
Der Kollektivvertrag für die Holz verarbeitende Industrie Österreichs
regelt die Arbeitsbedingungen für die Arbeiter und Lehrlinge dieser
Branche.

Ein Kommentar kommt aus der Praxis für die Praxis

Mit diesem Kommentar für die Praxis von Dr. Stefan Mann, Mag. Rainer
Grießl und Mag Herbert Aufner, möchte die Gewerkschaft Bau-Holz
Möglichkeiten, Chancen und Risken flexibler Arbeitszeitregelungen
innerhalb der Holz verarbeitenden Industrie aufzeigen und
Informationen für innerbetriebliche Verhandlungen bieten. Thema
dieses Kommentars ist die Neugestaltung der Arbeitszeit im Bereich
der Holz verarbeitenden Industrie. In den ersten Kapiteln werden die
Regelungen des Kollektivvertrages für die Holz verarbeitende
Industrie, die sich mit der Arbeitszeitgestaltung befassen,
vorgestellt. Soweit vorhanden, werden die einschlägige Judikatur und
die Lehrmeinungen dazu aufgezeigt. Der Aufbau dieses Kommentars
orientiert sich an den Bedürfnissen der Praxis. Die angeführten
Beispiele sollen zur Verständlichkeit und Nachvollziehbarkeit
beitragen.

Den Veränderungen der Arbeitswelt stellen

Aus Arbeitnehmersicht ist es wichtig, sich den Veränderungen in der
Arbeitswelt zu stellen, ohne sich gegenseitig auszuspielen oder unter
Druck setzen zu lassen. Unabhängig von der persönlichen Beurteilung
dieser Veränderungen wird man sich damit auseinander zu setzen haben.
Bei einer "Verdrängung” der Problematik würden die
Arbeitnehmerinteressen auf jeden Fall auf der Strecke bleiben.
Der Autor und Rechtsexperte der GBH, Dr. Stefan Mann, betonte: "Lohn-
und sozialrechtliche Ansprüche müssen gewahrt und Bereiche wie
Gesundheit, Partnerschaft, Familie und soziales Umfeld berücksichtigt
werden. Trotz geänderter Rahmenbedingungen darf die Gestaltung der
Arbeitszeit nicht einseitig zum Vorteil der Arbeitgeberseite
erfolgen.”
Gesellschaftliche Veränderungen bedeuten, dass es Gewinner und
Verlierer gibt. Für die Arbeitnehmer geht es aber nicht nur um eine
quantitative Ausweitung der Beschäftigung, sondern vor allem um die
Qualität der Arbeitsplätze. Eine Flexibilisierung der Arbeitswelt
darf nicht zu Lasten der Arbeitnehmer gehen. Die soziale Absicherung
muss im Vordergrund stehen und darf nicht durch neue
Arbeitszeitmodelle unterlaufen werden. Die von vielen Arbeitnehmern
und ihren Familien gewünschte Flexibilisierung der Arbeitszeit darf
nicht in eine kapazitätsorientierte Arbeitsgestaltung umfunktioniert
werden.
Arbeitszeitverkürzung als Teil eines neuen Gesellschaftsvertrages ist
dabei eine wichtige Forderung aus Arbeitnehmersicht. Der zweite
wesentliche Punkt ist, dass Arbeit nicht krank machen darf. Stress,
psychosomatische Erkrankungen, Belastungen durch übermäßige
körperliche Beanspruchung müssen hintangehalten werden; die
Mitbestimmung in der Arbeitswelt muss ausgebaut werden.
"Die meisten von uns verbringen einen Großteil ihres Lebens an ihrem
Arbeitsplatz. Die Arbeitsbedingungen sind daher sowohl für die
einzelnen Arbeitnehmer als auch für die Gewerkschaft ein wichtiges
Anliegen”, hob der Sozial- und Wirtschaftspolitische Leiter der GBH,
Mag. Herbert Aufner, hervor.

Neue Arbeitszeitregelungen gemeinsam mit Gewerkschaften,
Arbeitnehmern, Betriebsräten und Arbeitgebern

Die Arbeitszeiten in den Betrieben müssen so festgelegt werden, dass
sie den Lebensgewohnheiten der Arbeitnehmer entsprechen und eine
gewisse Vorausplanbarkeit sichern; das heißt, die Arbeitgeber dürfen
in ihren Betrieben die Arbeitszeiten nicht kurzfristig einseitig
verändern. Zeitausgleichstunden aus flexiblen Arbeitszeitmodellen
müssen mit entsprechenden Zuschlägen in Form von Geld oder in
Freizeitausgleich abgegolten werden.
Der Jurist Mag. Rainer Grießl unterstreicht die Notwendigkeit des
Kollektivvertrages: "Arbeitnehmer, Betriebsräte und Gewerkschaften
werden immer mehr mit den Forderungen nach
Arbeitszeitflexibilisierung konfrontiert. Manche Unternehmer fordern
seit langem Arbeitszeitflexibilisierung auf Betriebsebene, ohne
Schutz durch den Kollektivvertrag.”

Ein wesentliches Kriterium bei der Diskussion um die
Arbeitszeitflexibilisierung ist für die Gewerkschaft Bau-Holz, dass
die Schutzfunktion des Arbeitszeitrechts wie Arbeitsplatzsicherung,
Zeitsouveränität, Bildungschancen und Freizeitgestaltung aufrecht
erhalten bleibt und ein vernünftiger Interessensausgleich gefunden
wird.
Driemer betonte abschliessend, "dass in engem Zusammenhang mit Fragen
der Arbeitszeit und der Zukunft der Arbeitswelt auch Fragen nach der
Verteilung der erwirtschafteten Gewinne und der Verteilung des
Lebenseinkommens stehen. Die neue Verteilung der Arbeit muss offen
und sozialpartnerschaftlich diskutiert, gerechte Lösungen müssen
gefunden werden, wie wir es mit dem Fachverband der Holz
verarbeitenden Industrie vorexerziert haben.”

ÖGB, 14. September 1999 Nr. 425

Rückfragehinweis: Gewerkschaft Bau-Holz

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Mag. Kurt Sabatnig
Tel. (01) 401 47/246 Dw.
e-mail: [email protected]

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