• 10.09.1999, 14:21:19
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  • OTS0223

Hostasch: Kier hat sein Informationsdefizit selbstverschuldet-

Kier verließ Sozialausschusssitzung vom 30. Juni 1999 - Pensionsinstitut damals auf der Tagesordnung

Wien, 10. September 1999 (BMAGS).- Sozialministerin Lore
Hostasch wies heute die Vorwürfe des LIF-Abg. Dr. Volker Kier, man
habe die Abgeordneten über die 57. ASVG-Novelle im Ausschuss im
Unklaren gelassen, entschieden zurück. "Der Herr Abgeordnete Kier
als Sozialsprecher des Liberalen Forum hat es vorgezogen, wie
übrigens auch seine Oppositionskollegen, die betreffende Sitzung
des Sozialausschusses am 30. Juni 1999 unter lautem Tra-ra zu
verlassen", berichtete Hostasch. "Hätte er den Beratungen
beigewohnt, so hätte er erfahren, dass es sich beim
Pensionsinstitut weder um einen Skandal noch um eine
Aufsichtsverletzung meines Ressorts handelt. Wir sind aber gerne
bereit, die von Kier selbstverschuldeten Informationsdefizite zu
beseitigen".****

Zur Vorgeschichte: Das Pensionsinstitut für Verkehr- und
öffentliche Einrichtungen (PI) wurde bereits 1898, also vor mehr
als 100 Jahren, als PI der österreichischen Lokalbahnen gegründet.
1956 wurde das PI im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG)
verankert und der Aufsicht des Sozialressorts unterstellt. Das
Pensionsinstitut für Verkehr und öffentliche Einrichtungen
finanziert sich ausschließlich aus Arbeitgeber- und
Arbeitnehmerbeiträgen der im PI zusammengefassten Betriebe, d.h.
die Leistungen erfolgen ohne Budgetmittel des Bundes. Die
versicherungstechnische Bilanz wurde alle 4 Jahre von einem
Versicherungsmathematiker, zuletzt am 31.12.1995, erstellt. 1995
hat der Rechnungshof das PI überprüft und dem Institut eine gutes
Zeugnis ausgestellt.

Mit dem Beitritt zur Europäischen Union im Jahr 1995 haben
sich die Rahmenbedingungen des PI durch den allgemeinen
Integrations- und Liberalisierungsprozess verändert und damit auch
einen Anpassungsbedarf bewirkt.

Wahrung der Aufsicht durch das BMAGS

Im Zusammenhang mit der Erstellung der
versicherungstechnischen Bilanz 1995 wurde von der Aufsichtsbehörde
ein versicherungsmathematisches Büro beauftragt, diese Bilanz vor
dem Hintergrund der veränderten Rahmenbedingungen noch einmal zu
analysieren.

Daraus ergaben sich folgende Schlussfolgerungen: Auf Basis des
neuen Expertengutachtens wurde ein mehrjähriger
Umstrukturierungsprozess eingeleitet. Ziel dieses Prozesses war,
die schrittweise Heranführung der Kapitaldeckungsquote an die einer
Pensionskasse. Mit diesem Schritt wurde sichergestellt, dass das PI
auch im Zeitalter der Liberalisierung des europäischen
Eisenbahnwesens auf stabilen Fundamenten im internationalen
Wettbewerb mitbestehen kann.

"Die vom Abg. Dr. Kier genannten Zahlen können nicht
nachvollzogen werden. Tatsache ist, dass der Gesetzgeber mit der
57. ASVG-Novelle die Finanzierung des Umstrukturierungsprozesses
sichergestellt hat", betonte die Sozialministerin.

Der Umstrukturierungsprozess wird bewirken, dass ab 1.1.2000
80 Prozent der Versicherungsleistungen gedeckt sein werden. Die
Übergangszeit auf die volle Kapitaldeckung einer Pensionskasse
beträgt zehn Jahre.

(schluss)

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