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Hostasch: Kier hat sein Informationsdefizit selbstverschuldet-

Kier verließ Sozialausschusssitzung vom 30. Juni 1999 -Pensionsinstitut damals auf der Tagesordnung

Wien, 10. September 1999 (BMAGS).- Sozialministerin Lore
Hostasch wies heute die Vorwürfe des LIF-Abg. Dr. Volker Kier, man habe die Abgeordneten über die 57. ASVG-Novelle im Ausschuss im Unklaren gelassen, entschieden zurück. "Der Herr Abgeordnete Kier als Sozialsprecher des Liberalen Forum hat es vorgezogen, wie übrigens auch seine Oppositionskollegen, die betreffende Sitzung des Sozialausschusses am 30. Juni 1999 unter lautem Tra-ra zu verlassen", berichtete Hostasch. "Hätte er den Beratungen beigewohnt, so hätte er erfahren, dass es sich beim Pensionsinstitut weder um einen Skandal noch um eine Aufsichtsverletzung meines Ressorts handelt. Wir sind aber gerne bereit, die von Kier selbstverschuldeten Informationsdefizite zu beseitigen".****

Zur Vorgeschichte: Das Pensionsinstitut für Verkehr- und öffentliche Einrichtungen (PI) wurde bereits 1898, also vor mehr als 100 Jahren, als PI der österreichischen Lokalbahnen gegründet. 1956 wurde das PI im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) verankert und der Aufsicht des Sozialressorts unterstellt. Das Pensionsinstitut für Verkehr und öffentliche Einrichtungen finanziert sich ausschließlich aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträgen der im PI zusammengefassten Betriebe, d.h. die Leistungen erfolgen ohne Budgetmittel des Bundes. Die versicherungstechnische Bilanz wurde alle 4 Jahre von einem Versicherungsmathematiker, zuletzt am 31.12.1995, erstellt. 1995
hat der Rechnungshof das PI überprüft und dem Institut eine gutes Zeugnis ausgestellt.

Mit dem Beitritt zur Europäischen Union im Jahr 1995 haben
sich die Rahmenbedingungen des PI durch den allgemeinen Integrations- und Liberalisierungsprozess verändert und damit auch einen Anpassungsbedarf bewirkt.

Wahrung der Aufsicht durch das BMAGS

Im Zusammenhang mit der Erstellung der
versicherungstechnischen Bilanz 1995 wurde von der Aufsichtsbehörde ein versicherungsmathematisches Büro beauftragt, diese Bilanz vor dem Hintergrund der veränderten Rahmenbedingungen noch einmal zu analysieren.

Daraus ergaben sich folgende Schlussfolgerungen: Auf Basis des
neuen Expertengutachtens wurde ein mehrjähriger Umstrukturierungsprozess eingeleitet. Ziel dieses Prozesses war,
die schrittweise Heranführung der Kapitaldeckungsquote an die einer Pensionskasse. Mit diesem Schritt wurde sichergestellt, dass das PI auch im Zeitalter der Liberalisierung des europäischen Eisenbahnwesens auf stabilen Fundamenten im internationalen Wettbewerb mitbestehen kann.

"Die vom Abg. Dr. Kier genannten Zahlen können nicht
nachvollzogen werden. Tatsache ist, dass der Gesetzgeber mit der
57. ASVG-Novelle die Finanzierung des Umstrukturierungsprozesses sichergestellt hat", betonte die Sozialministerin.

Der Umstrukturierungsprozess wird bewirken, dass ab 1.1.2000
80 Prozent der Versicherungsleistungen gedeckt sein werden. Die Übergangszeit auf die volle Kapitaldeckung einer Pensionskasse beträgt zehn Jahre.

(schluss)

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