• 03.09.1999, 13:30:03
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  • OTS0195

ÖGB zu Stronach: Arbeitsverfassung nicht neu erfinden, sondern einhalten

Druck auf MitarbeiterInnen verhindern

Wien (ÖGB). Der ÖGB stellt zu den heutigen Aussagen der
Magna-Konzernvertretung fest, dass die grundsätzliche Regelung der
Arbeitsbeziehungen im österreichsichen Arbeitsverfassungsgesetz
geregelt ist, und auch vom Magna-Konzern nicht neu erfunden werden
muss. ++++

Das Verfahren zur Errichtung von Betriebsräten müsse, so der ÖGB,
auch in Magna-Betrieben eingehalten werden. Die Wahlgrundsätze dazu
seien im Arbeitsverfassungsgesetz §51 folgend geregelt. Der ÖGB geht
davon aus, dass auch der steirische Landesrat Paierl seinen Beitrag
dazu leistet, dass kein Druck auf ArbeitnehmerInnen des
Magna-Konzerns ausgeübt wird.

Neuerlich wies der ÖGB darauf hin, dass es zwischen den
”Magna-Vertrauensleuten” und einem gesetzlich verankerten Betriebsrat
entscheidende Unterschiede gebe: So haben Betriebsräte die
Möglichkeit, die Rechte der Belegschaft auch im Streitfall
durchzusetzen. Der ÖGB abschließend: ”Es ist nicht notwendig das
Arbeitsverfassungsrecht neu zu erfinden, vielmehr müssen bestehende
Gesetze eingehalten werden.” (bfm)

ÖGB, 3. September 1999 Nr. 413

Rückfragehinweis: ÖGB Presse und Öffentlichkeitsarbeit

Mag. Birgit Flenreiss-Mäder
Tel. (01) 534 44/480 Dw.
Fax.: (01) 533 52 93

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