• 03.09.1999, 10:30:01
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  • OTS0088

Dirnberger: ÖAAB-Rucksack-Modell bringt Abfertigung bei Selbstkündigung

Spindelegger kämpft für Beschlussfassung im neuen Nationalrat

St. Pölten (OTS) - Die sofortige Umsetzung des neuen
Abfertigungsmodells und dessen parlamentarische Behandlung forderte
heute AK-Vizepräsident Alfred Dirnberger namens der ÖAAB-Fraktion in
der Arbeiterkammer. Zentrale Punkte dieses neuen
ÖAAB-Rucksack-Modells sind die Einbringung der Abfertigungsansprüche
in eigene Kassen außerhalb der Betriebe und die Möglichkeit der
Abfertigung bei Selbstkündigung. Das bestehende Abfertigungsrecht, so
Dirnberger, beinhalte nämlich einige gravierende Mängel, die sich
durch die raschen Veränderungen in der Arbeitswelt laufend
verschärfen. Dirnberger: "Die veralterte Regelung, wonach der
Abfertigungsanspruch im Falle der Selbstkündigung verfällt, steht der
Forderung nach mehr Mobilität und Flexibilität der Arbeitnehmer
fundamental entgegen".

Spindelegger: Keine weitere Verschleppung hinnehmen

Kein Verständnis zeigt ÖAAB-Landesobmann NR Dr. Michael
Spindelegger für die Verschleppung der parlamentarischen
Beschlußfassung des ÖAAB-Rucksack-Modells: "Die Beschlussfassung im
neuen Nationalrat ist überfällig. Es ist höchste Zeit, daß die
Bremser endlich ausgebremst werden und Platz für Neues schaffen. Die
Abgeordneten der NÖ-VP werden die Durchsetzung des
ÖAAB-Rucksack-Modells im neuen Nationalrat vorantreiben".

AK-Vizepräsident Dirnberger zu den zentralen Inhalten des
ÖAAB-Rucksack-Modells:

* die Abfertigungsansprüche sollen aus den Betrieben heraus in
eigene Abfertigungskassen eingebracht werden
* damit entsteht erstmals der Anspruch auf Abfertigung auch bei
Selbstkündigung, der Arbeitnehmer nimmt seinen Anspruch auf
Abfertigung bei einem Jobwechsel "im Rucksack" zum neuen
Arbeitsplatz mit - das fördert die Mobilität und Flexibilität der
Arbeitnehmer
* der Anspruch auf Abfertigung soll nicht mehr in Jahressprüngen,
sondern kontinuierlich anwachsen - das verhindert die Kündigungen
knapp vor dem Erreichen des nächsten, höheren
Abfertigungsanspruches
* es darf zu keiner steuerlichen Mehrbelastung der Arbeitnehmer
kommen, dh. der begünstigte Steuertarif auf Abfertigungen muss
erhalten bleiben.
* die Verwendung der Abfertigung bleibt, wie bisher, dem
Arbeitnehmer überlassen. Es gibt also für die Arbeitnehmer die
Option, nicht aber den Zwang für eine Zusatzpension.

Rückfragehinweis: Alfred Dirnberger,
Tel. 0664-2009448

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