- 31.08.1999, 10:21:29
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"Einem soll sich mit Expertenmeinungen auseinandersetzen"
Güterbeförderer kritisieren "Fluchtweg in die Minister- verantwortlichkeit" - "Maßnahmen ein Wahlkampfgag"
PWK - Obwohl dem Kalender nach noch Sommer ist, befinden wir uns
offenbar bereits mitten im herbstlichen Wahlkampf. Verkehrsminister
Caspar Einem sorgt dabei einmal mehr für helle Aufregung bei der
Wirtschaft, den Transporteuren und den Interessenvertretungen,
nachdem er über die Tiroler Tageszeitung angekündigt hat, ein
generelles Überholverbot für Lkw über 7,5 Tonnen auf österreichischen
Autobahnen einzuführen. ****
Ein Proteststurm der Interessenvertretungen hat zumindest dazu
geführt, dass der Verkehrsminister zugesagt hat, die Länder und die
Interessensverbände diesmal mit einzubeziehen. "Das war am 20.
August. Heute schreiben wir den 31. August, und die
Interessensvertretungen haben noch nicht einmal einen Beistrich,
geschweige denn vollständige Verordnungstexte, oder gar die
schriftlichen Untersuchungsergebnisse erhalten, die den Minister
angeblich veranlassen, eine so einschneidende Maßnahme zu setzen",
kritisierte der Vorsteher des Fachverbandes Güterbeförderung,
KommRat. Adolf Moser, am Dienstag in einem Pressegespräch.
"Wenn der Herr Verkehrsminister ernsthaft der Meinung ist, dass
ein Lkw-Überholverbot eine verkehrssicherheitstechnisch sinnvolle
Maßnahme ist, dann soll er auch den Mut haben, sich in einem
ordnungsgemäßen Begutachtungsverfahren mit den Argumenten und den
Experten der Interessenvertretungen auseinanderzusetzen. Der
Fluchtweg in die Ministerverantwortlichkeit zeigt, daß die
angepeilten Maßnahmen ein billiger Wahlkampfgag sind, die offenbar
darauf abzielen, die eisenbahnorientierten Stammwähler der SPÖ bei
der Stange zu halten", erklärte Moser.
Der Fachverband Güterbeförderung habe für gewisse zeitliche und
streckenbezogene Überholverbote Verständnis gezeigt. Je kürzer
Überholverbotsstrecken gestaltet sind, um so eher könne man davon
ausgehen, daß diese von den Autolenkern beachtet werden. Soweit aus
dem Verkehrsministerium zu hören ist, solle das Verbot Tag und Nacht
gelten, also auch dann, wenn so gut wie kein Verkehr auf Autobahnen
vorhanden ist. Allein daran erkenne man, dass es sich hier nicht um
eine Verkehrssicherheitsmaßnahme, sondern um eine Lkw-
Verhinderungsmaßnahme handelt, stellte Moser fest: "Die
Durchschnittsgeschwindigkeiten des Lkw-Verkehrs sollen
heruntergesetzt werden. Ein Hochleistungsstraßensystem wird mit
dieser Maßnahme in seiner Kapazität massiv eingeschränkt, obwohl
genau dieses Straßensystem für einen zügigen Verkehr ausgebaut wurde
und wird. Straßentransporte werden langsamer und teurer und gefährden
damit den Wirtschaftsstandort Österreich".
Dafür steige die Unfallgefahr, weil im Kolonnenverkehr die Gefahr
der schnelleren Ermüdung durch die extrem langen Strecken ohne
Überholmöglichkeit gleichsam vorprogrammiert ist.
Da Klein-Lkw von der beabsichtigten Maßnahme ausgeschlossen sind,
sei damit zu rechnen, dass bei schnellen Transporten verstärkt diese
Fahrzeugkategorie in Anspruch genommen wird. Das bedeute für den
Absender, aber auch den Konsumenten, eine massive Verteuerung und
letztlich wesentlich mehr Verkehr auf den Straßen.
(Schluß) hp
Rückfragehinweis: Fachverband Güterbeförderung
Tel: 585 68 40
Mag. Rudolf Bauer
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