- 23.08.1999, 08:10:21
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- OTS0023
Wirbel um neue EU-Geldwäscherichtlinie
EU-Kommission will Anwälte und Wirtschaftsprüfer dazu zwingen verdächtige Mandanten zu verpfeifen
Wien (OTS) - Der Entwurf der EU-Kommission zu einer Novelle der
Geldwäscherichtlinie 91/308/EWG sorgt für Riesenwirbel. Dies
berichtet das Nachrichtenmagazin FORMAT in seiner am Montag
erscheinenden Ausgabe. FORMAT zitiert aus dem mit 14. Juli 1999
datierten Papier: "Seit 1991 haben sich die Bedrohung durch die
Geldwäsche und die Reaktionen auf diese Bedrohung gewandelt. Die
Kommission ist daher der Ansicht, daß es an der Zeit ist, auch die
Reaktion der Europäischen Union entsprechend anzupassen.=
Die im Entwurf formulierten "Reaktionen" werden, so FORMAT, in
den kommenden Wochen wohl nicht nur die österreichische Innenpolitik
beschäftigen müssen. "Ich mache mir ernsthaft Sorgen³, zitert FORMAT
Klaus Hoffmann, den Präsident des Österreichischen
Rechtsanwaltkammertages. "Der Entwurf rüttelt an der
Rechtsstaatlichkeit."
Die bis heute geltende Geldwäsche-Richtlinie vom 10. Juni 1991 sieht
im wesentlichen vor, daß Kreditinstitute innerhalb der Europäischen
Union die Identität ihrer Kunden festzustellen und bei verdächtigen
Transaktionen sofort die Behörden einzuschalten haben. Der
EU-Kommission ist das nicht mehr genug: "Es besteht allgemeines
Einvernehmen darüber, daß die Geldwäscher in Anbetracht der
verstärkten Maßnahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche im Bankensektor
nach Alternativen suchen, um die kriminelle Herkunft ihrer Gelder zu
verbergen."
Um dem Trend entgegenzutreten, listet die EU in ihrem Entwurf die
akut gefährdeten Branchen und Berufsgruppen taxativ auf:
Versicherungen, Wirtschaftsprüfer, Wertpapierhäuser,
Immobilienmakler, Notare, Juristen, Edelmetallhändler,
Geldtransporteure sowie Kasinobetreiber. Sie alle müßten laut FORMAT
in Zukunft vorsorglich die Identität ihrer Kunden feststellen,
sorgsam aufbewahren und im Verdachtsfall "die Behörden von sich aus
über alle Tatsachen, die ein Indiz für Geldwäsche sein könnten,
unterrichten."
Vor allem unter Rechtsanwälten sorgen die Begehrlichkeiten der
EU-Kommissare mittlerweile für höchste Nervosität. Sie müßten laut
Entwurf jeden Klienten= , der auch nur den leisesten Verdacht
erweckt, schwarzes Geld weiß waschen zu wollen, schonungslos zur
Anzeige bringen. Die Ausnahme laut Entwurf: "Vertritt ein
Rechtsanwalt einen Kunden in einem förmlichen Gerichtsverfahren, so
wäre es nach Meinung der Richtlinie nicht angebracht, den
Rechtsanwalt zur Meldung des Verdachts auf Geldwäsche zu
verpflichten." Kammer-Präsident Hoffmann: "Ein Rechtsanwalt als
Informant der Justiz steht in Widerspruch zu seiner Funktion. Stellen
sie sich vor, jemand kommt zu mir, läßt sich vertraulich beraten, und
anschließend muß ich die Polizei anrufen. Das ist doch völlig
absurd."
Weit Anlaß zur Besorgnis gibt laut FORMAT die neue Definition der
"kriminellen Handlungen". Demnach habe die EU nicht mehr nur die
schweren Jungs im Drogen- und Waffengeschäft im Visier. War das
Delikt der Geldwäsche bisher laut Richtlinie gewissermaßen dem
organisierten Verbrechen vorbehalten, so sollen künftig auch "Betrug,
Korruption oder sonstige illegale Aktivitäten, die sich nachteilig
auf die finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften
auswirken oder auswirken können", erfaßt werden. Und darunter fällt
nach nach Recherchen von FORMAT bei Juristen und Bankern auch die
Steuerhinterziehung. "Ich kann mir schon vorstellen", so Anwalt
Hoffmann, "daß die Finanzbehörden ein Interesse daran haben, wo
gewisse Gelder herkommen."
Auch die gesetzlich verankerten Schweigepflichten versucht die
Kommission in dem Entwurf - der noch heuer dem Rat und dem Parlament
zur Beschlußfassung vorliegen soll - zu umgehen. Zitat: "Macht ein
dieser Richtlinie unterliegendes Institut oder eine dieser Richtlinie
unterliegende Person "den für die Bekämpfung der Geldwäsche
zuständigen Behörden im guten Glauben Mitteilung, so gilt dies nicht
als Verletzung einer vertraglich oder durch Rechts- und
Verwaltungsvorschrifen geregelten Bekanntmachungsbeschränkung und
zieht - keinerlei nachteilige Folgen nach sich."
Rückfragehinweis: M. Nikbakhsh, 0664 301 46 16
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