- 12.08.1999, 10:44:20
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ARBÖ: Bei Scheibenfolien auf Prüfzeichen achten
Wien (ARBÖ) - Um die Sonneneinstrahlung in das Fahrzeuginnere
etwas abzumildern, bringen viele Autolenker sogenannte
Scheibenfolien an Fenstern ihrer Fahrzeuge an. Der ARBÖ warnt
jedoch zur Vorsicht beim Kauf, denn nicht alle angebotenen Folien
dürfen auch tatsächlich verwendet werden.
Durch gesetzliche Bestimmungen ist geregelt, daß Scheibenfolien
in jedem Fall genehmigungspflichtig sind. Dazu der ARBÖ-Techniker
Dipl.Ing. Martin Ognar: "Generell verboten ist das Anbringen
derartiger Folien an der Windschutzscheibe und den vorderen
Seitenscheiben. Die Scheibenfolie muß auf alle Fälle mit einem
Prüfzeichen versehen sein. Wichtig ist auch, daß Sie eine Kopie
des Genehmigungsbescheides für die Folienanbringung immer im
Fahrzeug mitführen."
Der ARBÖ-Experte rät deshalb den Autolenkern, beim Kauf solcher
Scheibenfolien immer darauf zu achten, ob tatsächlich ein
Prüfzeichen auf der Folie vorhanden ist und ob ein entsprechender
Genehmigungsbescheid existiert. Billige Scheibenfolien, bei denen
dies fehlt, oder Folien, die an der falschen Scheibe angebracht
sind, können bei einer Fahrzeugkontrolle durch die Exekutive teuer
zu stehen kommen!
Sonnenschutzblenden, die beispielsweise mit Saugnäpfen an der
Innenseite von Fensterscheiben befestigt werden, sind von diesen
Bestimmungen allerdings nicht betroffen.
Rückfragehinweis: ARBÖ Presse
Tel.: (01) 89121-244
e-mail: presse@arboe.at
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