• 05.08.1999, 11:25:28
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  • OTS0095

Übergangsfrist für Bäuerinnenpension erweitert

Benachteiligungen wurden beseitigt

St.Pölten (NLK) - Das Bauern-Sozialversicherungsgesetz wurde im
Juli novelliert und die Übergangsbestimmungen für die
Bäuerinnen-Frühpension wegen Erwerbsunfähigkeit erweitert. Grund
dafür war, daß viele Bäuerinnen durch diese seit 1996 geltenden
Bestimmungen benachteiligt wurden. Die neue Übergangsbestimmung
besagt, daß ab 1. Jänner 2000 Bäuerinnen, die am 1. September 1996
das 50. Lebensjahr vollendet haben (Jahrgänge 1941 bis 1946), nach
den alten Bestimmungen wegen Erwerbsunfähigkeit vorzeitig in Pension
gehen können. Bedingung sind nunmehr wieder 120 Versicherungsmonate
in den letzten 240 Kalendermonaten vor dem
Pensionsfeststellungsstichtag.

Rückfragehinweis: Niederösterreichische Landesregierung

Pressestelle
Tel.: 02742/200-2172

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