- 29.07.1999, 15:32:30
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- OTS0217
Prammer: Gentechnik in Futtermittel - Molterer muß handeln!
Wien (OTS) - "Ich lasse mir die konsequente Gentechnikpolitik bei
Lebensmitteln in Österreich nicht durch mangelhafte Regelungen im
Futtermittelbereich zunichte machen", kritisiert
Konsumentenschutzministerin Barbara Prammer die unbefriedigende
Regelung der Gentechnik im Futtermittelbereich. Jüngste
Untersuchungsergebnisse haben ergeben, daß in drei von vier
Futtermitteln gentechnisch verändertes Soja gefunden wurde.
Landwirtschaftsminister Molterer hat dringenden Handlungsbedarf, um
diesen Mißstand zu beseitigen, betont Prammer.
Während Prammer bei der Gentechnik in Lebensmittel eine
konsequente Politik verfolgt, die beispielsweise zu einer EU-weiten
verpflichtenden Kennzeichnung für gentechnisch veränderte
Lebensmittel aus Mais und Soja geführt hat, ist dies im Bereich der
Futtermittel, für die zur Gänze das Landwirtschaftsministerium
zuständig ist, offensichtlich nicht der Fall.
Die Einhaltung der Kennzeichnungspflicht bei Lebensmitteln wird im
Auftrag von Prammer streng kontrolliert, bei Nichteinhaltung der
Vorschriften werden Strafanzeigen erstattet, und die Firmen
aufgefordert, die Produkte entweder entsprechend zu kennzeichnen oder
aus dem Handel zu nehmen. Außerdem hat Österreich ein Anbauverbot für
gentechnisch veränderten Mais erlassen. Österreich ist aufgrund der
Initiative Prammers neben Luxemburg das einzige Land in der EU, in
dem es keine Freisetzung gentechnisch veränderter Pflanzen gibt.
"Dieser konsequente Weg in Sachen Gentechnik wird fortgesetzt. Ich
sage "Nein" zur Gentechnik, solange nicht alle Folgen bekannt sind",
betont Prammer.
Auch bei den Futtermitteln muß es zu einer konsequenten und
strengen Vorgangsweise kommen. Hier hat Minister Molterer dringenden
Handlungsbedarf. Auch Futtermittel müssen streng auf Gentechnik
untersucht werden, außerdem ist auch eine Kennzeichnungspflicht bei
Futtermittel notwendig", so Prammer abschließend.
Rückfragehinweis: BM f. Frauenangelegenheiten u.
Verbraucherschutz
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