- 23.07.1999, 10:11:40
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AK: Baukoordinator sorgt für Sicherheit
Wien (OTS) - In keinem Wirtschaftszweig sind
Gesundheitsverschleiß und Unfallrisiko durch Arbeit so hoch wie am
Bau. Zwei von drei Arbeitsunfällen, so eine EU-Untersuchung, sind
durch Fehler in der Planung, Organisation von Baustellen und der
Koordination praktisch vorprogrammiert. Das neue
Baustellenkoordinationsgesetz soll das ändern, begrüßt Georg
Ziniel, stellv. Direktor der AK Wien, die längst fällige Übernahme
entsprechender EU-Richtlinien. "Der Baukoordinator wird für mehr
Sicherheit sorgen.", ist Ziniel überzeugt. Kleine Baustellen, wie
Adaptierungen oder Sanierungen im Wohnbereich seien jedenfalls
davon nicht betroffen. Anderslautende Meldungen seien Polemik und
würden lediglich zu unnötiger Verunsicherung führen, kritisiert
Ziniel: "Der Arbeitgeber war und ist für den Arbeitnehmerschutz
verantwortlich, und nicht der Konsument." ****
Im Baubereich ereignen sich die meisten Arbeitsunfälle und
existiert der größte Gesundheitsverschleiß. Das
Baukoordinationsgesetz soll helfen, diese extremen Risiken zu
minimieren. Für Ziniel ist die Übernahme dieser EU-Bestimmungen
keine Fleißaufgabe, sondern dringendes Gebot gewesen. Jeder Unfall
oder berufsbedingter Krankenstand fordert Leid und verursacht
Kosten für Betriebe und Volkswirtschaft. Es sei daher richtig,
bereits vor Aufnahme der eigentlichen Bauarbeiten, also im
Planungsstadium, Bauherren bzw. Koordinatoren zu verpflichten, den
Arbeitnehmerschutz auf künftigen Baustellen umfassend zu
berücksichtigen. Das gelte aber ausdrücklich nur für Baustellen,
wo gleichzeitig oder unmittelbar aufeinanderfolgend Arbeitnehmer
mehrerer Arbeitgeber tätig sind.
Die Regelungen sollen, so Ziniel, das "Zusammenspiel" mehrerer
Unternehmer regeln. Keineswegs sei daran gedacht, die Bestimmungen
etwa auf Wohnungsmieter anzuwenden, die mit einem plötzlichen
technischen Gebrechen konfrontiert seien. Zumeist werden in
Notfällen, wie bei einem Wasserrohrbruch, nicht mehrere Firmen
gleichzeitig tätig, sondern im Regelfall in einem bestimmten
zeitlichen Abstand. "Eine Verpflichtung für den Auftraggeber,
einen Baustellenkoordinator zu bestellen, besteht daher gar
nicht.", betont der AK-Direktor. Selbst wenn dies zutreffen würde,
gebe es einen unkomplizierten Weg der Lösung: Der Betroffene soll
einfach den erst tätigen Professionisten zum Koordinator machen.
Selbst wenn der Betroffene dies unterlassen würde, übernehme der
Bauherr weder die Verantwortung für den Arbeitnehmerschutz, noch
fallen ihm irgendwelche höheren Kosten an. "Das war bisher bereits
im Arbeitnehmerschutz verankert und das wird sich auch in Hinkunft
nicht ändern.", stellt Ziniel fest.
Rückfragehinweis: AK Wien
Presse Thomas Angerer
Tel.: (01)501 65-2578
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