• 15.07.1999, 13:25:26
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Wer darf das rote Kreuz verwenden? Mehr als ein Marketingproblem!=

Wien (OTS) - In der Inseratenkampagne des Unternehmens max.mobil in
verschiedenen Tageszeitungen war unter anderem ein rotes Kreuz auf
weißem Hintergrund zu sehen. Das Österreichische Rote Kreuz (ÖRK)
weist einmal mehr auf die Bedeutung seines Emblems als Schutzzeichen
hin. "Durch mißbräuchliche Verwendung wird seine völkerrechtliche
Bedeutung geschmälert und sein Wert als Schutzzeichen der neutralen
Hilfe vermindert," erklärt Bernhard Jany, der Sprecher des ÖRK.

Die Verwendung des Rotkreuz-Zeichens ist in den - auch von der
Republik Österreich ratifizierten - Genfer Abkommen, BGBL. Nr.
155/1953, die am 12. August seit 50 Jahren bestehen, geregelt. In
Österreich gilt zusätzlich auch das Rotkreuz-Schutzgesetz, BGBL. Nr.
196/1962. Zuwiderhandlung wird mit Verwaltungsstrafen geahndet.

"Mit großem Bedauern müssen wir immer wieder sehen, wie sich Firmen
in Österreich das positive Image des Rotkreuz-Zeichens - oft aus
Unkenntnis der Gesetzeslage - illegal zunutze machen wollen", so
Rotkreuz-Sprecher Jany.

Wenn das Rotkreuz-Zeichen durch ständigen Mißbrauch banalisiert wird
und schon in Friedenszeiten zur Bedeutungslosigkeit verkommt, besteht
die Gefahr, daß es seine Schutzfunktion verliert: die Einrichtungen
des Roten Kreuzes, sein Personal und Kriegsopfer im Einsatzgebiet
werden Ziele von Angriffen und sind unnötigen Gefahren ausgesetzt.

Um eine Entwertung schon in Friedenszeiten zu verhindern, ist das ÖRK
immer wieder gezwungen, gegen den Mißbrauch des Rotkreuz-Zeichens in
Österreich vorzugehen: z.B. bei der Kennzeichnung von Arztpraxen und
Apotheken oder wenn das positive Image des Zeichens von kommerziellen
Firmen für Werbezwecke verwendet wird.

"Dahinter steckt weit mehr als ein Marketing-Problem", so Jany
weiter. "Das Zeichen des Roten Kreuzes ist schon im Frieden
geschützt, um sowohl für Helfer als auch für Opfer im Krieg Schutz zu
gewähren. Geht diese wichtige Bedeutung des Zeichens in
Friedenszeiten verloren, so bietet es auch in einem Konfliktfall
keinen ausreichenden Schutz. Die Verwendung des roten Kreuzes auf
weißem Grund ist in Österreich ausschließlich dem Österreichischen
Roten Kreuz als Kennzeichen und den militärischen Sanitätsdiensten
als Schutzzeichen vorbehalten", erklärt der Rotkreuz-Sprecher. "Die
Verwendung für werbliche Zwecke ist Mißbrauch und strafbar."

Rückfragehinweis: ÖRK-Pressestelle

Mag. Bernhard Jany
Tel.: (01) 58 900/151
www.redcross.or.at

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