• 14.07.1999, 10:51:35
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  • OTS0091

ARBÖ: Werden nach einem Verkehrsunfall mit Totalschaden die Autobahnvignette oder ein Parkpickerl ersetzt?

Wien (ARBÖ) - Nach einem Verkehrsunfall mit
Fahrzeugtotalschaden regieren Schock und Schmerz, aber natürlich
auch die Frage, was die Versicherung tatsächlich ersetzt. Die
ARBÖ-Experten informieren darüber.

Grundsätzlich wird nach einem Verkehrsunfall mit Totalschaden
der Zeitwert des Autos abzüglich des Wrackwertes ersetzt.
Zusätzlich kann man die Kosten für die Ab- und Anmeldung sowie die
Kosten für einen Radioumbau verlangen. Diese Kosten werden
üblicherweise in Form von Pauschalbeträgen ersetzt. Die ARBÖ-
Experten werden aber immer wieder gefragt, ob die Versicherung
verpflichtet ist, auch für ein Parkpickerl oder eine Vignette
Schadenersatz zu leisten.

Auch in diesem Fall sind sowohl die Kosten für den Ersatz eines
Parkpickerls als auch die einer Vignette zu ersetzen, wobei der
Grundsatz der Schadenminderungspflicht natürlich eine Rolle
spielt. Das bedeutet: wird bei einem Unfall die Vignette
beschädigt, so wird geprüft, ob etwa eine Jahresvignette
erforderlich ist, oder nur mehr eine Vignette für zwei Monate -
dementsprechend wird Ersatz geleistet. Ebenso werden beim Ersatz
für ein Parkpickerl nur die tatsächlichen Kosten ersetzt, die
notwendig sind, um ein neues Parkpickerl für den gleichen Zeitraum
zu erhalten.

Die ARBÖ-Experten empfehlen, sofort nach einem Verkehrsunfall
mit der Versicherung alle Fragen zu klären und - bevor eine
Abfindungserklärung unterschrieben wird - zu überlegen, ob
wirklich alle erlittenen Schäden ersetzt wurden.

Rückfragehinweis: ARBÖ Presse

Tel.: (01) 89121-244
e-mail: presse@arboe.at

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