- 06.07.1999, 12:29:54
- /
- OTS0149
ÖGB, nicht ÖAAB startete "Aktion Fairness"
Metaller-Riepl: Fasslabend ist nicht Held der Arbeiter
Wien (Gewerkschaft Metall-Bergbau-Energie/ÖGB). Verwundert
reagiert Metaller-Zentralsekretär Franz Riepl auf die Aussage von
ÖAAB-Obmann Fasslabend, der ÖAAB habe die "Aktion Fairness"
initiiert. "Es waren die Gewerkschaften, allen voran die Metaller,
die die rechtliche Angleichung der Arbeiter an die Angestellten
1995 gestartet haben", korrigiert Riepl Fasslabend.++++
"Fasslabend verwechselt offensichtlich etwas", meint Metaller-
Zentralsekretär Riepl zu dessen Aussage, der ÖAAB habe die "Aktion
Fairness" initiiert. Weder habe der ÖAAB als Organisation im
Rahmen der Aktion Unterschriften gesammelt oder abgegeben, noch
sei Fasslabends Unterschrift auf einer der Listen aufgetaucht.
Wenn für Fasslabend, wie er gegenüber der APA sagt, der jetzige
Zustand unerträglich sei, so hätte er ja jede Möglichkeit, in den
Gremien der ÖVP dahingehend zu wirken, dass diese Unerträglichkeit
beseitigt werde. "Es wird sehr spannend sein, ob sich Fasslabend,
immerhin Obmann des ÖVP Arbeitnehmerbundes, innerhalb seiner
Partei durchsetzen kann", sagt Riepl. Im übrigen hätte der Sommer
schon begonnen, meint Riepl. Die nächsten Tage würden also zeigen,
wie Fasslabend eine Lösung "noch vor dem Sommer" herbei führen
wolle.
Von Fasslabends Vorstellungen über die Umsetzung der "Aktion
Fairness" nimmt Riepl Abstand. Die Gewerkschaften halten vielmehr
weiterhin an einer Durchsetzung aller drei Punkte fest, das sind
Entgeltfortzahlung, Beendigungsrecht und Ansprüche bei
persönlicher Verhinderung. "Fasslabend kann sich nicht das
billigste aus dem Paket aussuchen und dann glauben, sich damit als
Held der Arbeiter zu profilieren", meint Riepl. (Bac-)
ÖGB, 6. Juli 1999 Nr. 350
Rückfragehinweis: Metaller-Presse
Nani Kauer
Tel. (01) 501 46/242 Dw.
*** OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER
VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS ***
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NGB/NGB