• 06.07.1999, 09:34:51
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  • OTS0053

Fiaker: Verordnung gegen Standplatz-"Überfüllung"=

Mit 1. August tritt "Gerade/Ungerade-Regelung" in Kraft

Wien, (OTS) Zu viele Kutschen auf einzelnen Standplätzen,
Verkehrsbeeinträchtigungen durch zunehmenden Fiakerbetrieb in der
Inneren Stadt und der manchmal schon recht intensiv duftende
Pferdemist bei den Verkehrsflächen in der Nähe der City-
Standplätze führten in letzter Zeit zunehmend zu Beschwerden.
Derartige Beschwerden kamen nicht nur vom Kirchenmeisteramt der
Domkirche St.Stephan oder der Interessensgemeinschaft der
Kaufleute am Graben, auch Bezirksvorstehung und-vertretung der
Inneren Stadt verlangten Lösungen für das Fiaker-
Standplatzproblem. So gab es auch einen Bezirksbeschluss, eine
Verringerung des Fiakerbetriebs durch tageweise abwechselnde
Fahrerlaubnis zu bewirken.

Eine entsprechende Verordnung der Wiener Landesregierung
tritt mit 1. August 1999 in Kraft. Kundgemacht wurde sie im
Landesgesetzblatt Nr. 33 vom 30. Juni 1999.****

Die von der MA 7 ausgearbeitete Verordnung sieht eine
Reglementierung für den Fiakerbetrieb in der City vor.
Da die Probleme vor allem durch die Überfüllung der Fiaker-
Standplätze entstehen - der Konkurrenzkampf unter Wiens Fiakern
und Fiakerinnen ist seit dem Fallen der früheren Bedarfsprüfung
härter geworden; über hundert Gespanne stehen bereit, um
TouristInnen und WienerInnen durch die Stadt zu kutschieren - wird
die Benützung der Standplätze nun geregelt und das unzulässige
Überschreiten der festgesetzten Zahl von Abstellplätzen vermieden.

Die Fiaker-Standplätze des 1. Bezirks (Stephansplatz,
Heldenplatz, Augustinerstrasse, Josef-Meinrad-Platz,
Jungferngasse) dürfen je nach Kalenderwoche und Wochentag nur
abwechselnd von Fahrzeugen mit gerader bzw. ungerader Wagennummer
benützt werden. Um möglichst grosse Ausgewogenheit zu erreichen,
schaut die Lösung so aus:

o in einer Kalenderwoche mit ungerader Zahl (1. Woche, ... bis zur

51.) sind die Standplätze am Montag, Mittwoch, Freitag und
Sonntag für Fahrzeuge mit ungerader Fahrzeugnummer da; an einem
Dienstag, Donnerstag und Samstag dürfen nur Fiakergespanne mit
gerader Nummer hier stehen
o umgekehrt ist es in den Kalenderwochen mit gerader Zahl

(2. Woche,... bis zur 52.): Fahrzeuge mit gerader Nummer können
Montag, Mittwoch, Freitag und Sonntag die Standplätze benützen,
jenen mit ungerader Nummer stehen sie Dienstag, Donnerstag,
Samstag zur Verfügung.

Platzkarten-Regelung ab 120 Konzessionen

Die Stadt rechnet allerdings mit einem weiteren Ansteigen der
Konzessionen für Fiakerunternehmen. In diesem Fall werden die
neuen Regelungen auch nicht mehr ausreichend sein. Sobald es in
Wien 120 Fiakerkonzessionen gibt, kommt daher eine Platzkarten-
Regelung für den Bereich des 1. Bezirks. Die Benützung der
Standplätze wird dann nur noch jenen gestattet sein, die eine
solche Platzkarte für den jeweiligen Zeitraum und Standplatz
haben. Diese Platzkarten sind nicht übertragbar und werden von der
Behörde an den Inhaber der Fiakerkonzession vergeben; sie müssen
auch stets mitgeführt werden. Das Ziel: ein geordneter
Fiakerbetrieb in der City soll trotz der steigenden Zahl an
Fiaker-Konzessionen möglich bleiben. (Schluss) hrs

Rückfragehinweis: PID-Rathauskorrespondenz: www.wien.gv.at/vtx/vtx-rk-xlink/

Helga Ruzicka-Stanzel
Tel.: 4000/81 856
e-mail: ruz@m53.magwien.gv.at

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