- 01.07.1999, 14:10:35
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- OTS0254
Getränkesteuer: Hoffnung der Gastronomie auf Entlastung wächst
Hansjörg Kröll freut sich über Standpunkt des EU-General- anwalts: Aus für Getränkesteuer gäbe Wirten Luft zum Atmen
PWK - "Ohne dem endgültigen Urteil des EUGH vorgreifen zu wollen,
gibt der Schlußantrag von EU-Generalanwalt Antonio Saggio, wonach die
Getränkesteuer auf alkoholische Getränke EU-widrig ist, der
österreichischen Gastronomie Hoffnung, im harten Konkurrenzkampf nun
endlich entlastet zu werden." Für Hansjörg Kröll, Obmann der
Bundessektion Tourismus und Freizeitwirtschaft in der
Wirtschaftskammer Österreich, bedeuten eine Abschaffung der
Getränkesteuer und die Beseitigung des Steuerprivilegs beim Ab-Hof-
Verkauf eine dringend notwendige Entlastung der Tourismuswirtschaft -
vorausgesetzt der EUGH schließt sich der Entscheidung des EU-
Generalanwalts an. ****
Kröll: "Ich werde mich hüten, vor dem abschließenden Urteil der EU-
Höchstrichter in frühzeitigen Jubel auszubrechen. Wir haben vorerst
die Entscheidung des EUGH abzuwarten. Ich sage aber auch, daß eine
Aufhebung der Getränkesteuer der Gastronomie nun wieder die
notwendige Luft zum Atmen geben würde. Denn in den vergangenen Jahren
wurden etliche gravierende Entscheidungen gegen die Wirte getroffen,
wenn ich an die neue Zeltfest-Regelung, die 0,5-Promille-Grenze oder
die verminderte steuerliche Absetzbarkeit von Geschäftsessen denke.
Und überdies steht seit einigen Monaten die gesamte Branche
ungerechtfertigt im Fadenkreuz der Finanz. Eine Entlastung der
Gastronomie ist daher dringend notwendig".
(Schluß) RH
Rückfragehinweis: FV Gastronomie
Dr. Erhard Platzer
Tel: 50105/DW 3560
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