- 01.07.1999, 11:52:45
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Hostasch: 12,6 Milliarden ESF-Mittel erfolgreich eingesetzt-
Hohe Integrationswirkung für Frauen
Wien, 1. Juli 1999 (BMAGS).- Die erfolgreiche Umsetzung des
Europäischen Sozialfonds konnte auch 1998 mit einer Gesamtsumme von
3,9 Milliarden Schilling - davon 1,7 Milliarden Schilling Anteil
der ESF-Mittel - fortgesetzt werden. Damit wurden seit dem EU-
Beitritt in Österreich insgesamt 12,6 Milliarden Schilling (5,5
Milliarden aus dem ESF) in den Zielprogrammen umgesetzt, was einer
Ausschöpfung von 75 Prozent der Gesamtkosten und 80 Prozent der
ESF-Mittel entspricht, die in der gesamten Periode zur Verfügung
stehen. Eine Ausschöpfung der Mittel bis Ende der
Strukturfondsperiode (Ende 1999) ist damit jedenfalls
sichergestellt.
Auswertung der Integrationswirkung für das Förderjahr 1997
Hinsichtlich der Integrationswirkung des Europäischen
Sozialfonds liegen nun die Auswertungen der Verbleibsdaten für das
Förderjahr 1997 vor. Die Auswertung von 35.446 TeilnehmerInnen gibt
Auskunft über den Status sechs Monate nach Förderende. Von diesen
geförderten Personen waren demnach ein halbes Jahr nach Ende der
Maßnahmen 57,5 Prozent in Beschäftigung (davon knapp 1 Prozent
selbständig), ein relativ geringer Anteil von 5,6 Prozent in einer
Ausbildung und knapp unter 27 Prozent arbeitslos.
Die Integrationswirkung konnte in den ersten drei ESF-Jahren
somit laufend verbessert werden und stieg von 50,4 Prozent
Wiederbeschäftigung im Jahre 1995 auf 57,5 Prozent im Jahre 1997.
Nach der Zahl der geförderten Personen hatte Ziel 3 mit 71,4
Prozent überragende Bedeutung. 21,3 Prozent der geförderten
Personen waren über Ziel 5b gefördert worden, nur 4 Prozent über
Ziel 2 und 3 Prozent über Ziel 1. Die höchste Wiederintegration in
den Arbeitsmarkt gelang in Ziel 5b und Ziel 1 mit 60 Prozent, die
geringste in Ziel 2 mit 50,8 Prozent. In Ziel 3 lag die
Wiederbeschäftigungsquote bei 57 Prozent. Unter Berücksichtigung
der Tatsache, dass sich die Ziel 3-Maßnahmen auf Personengruppen
beziehen, die am Arbeitsmarkt besonders benachteiligt sind, sind
diese ausgewiesenen Integrationsquoten als ausserordentlich hoch
einzuschätzen.
Frauen stellten 1997 in allen Zielen die Mehrheit der
geförderten Personen, wobei der durchschnittliche Frauenanteil bei
60,4 Prozent lag. Auch hinsichtlich des Verbleibes in Beschäftigung
waren Frauen im ESF-Gesamt bei den unselbständig Beschäftigten mit
62,6 Prozent überrepräsentiert. "Diese Zahlen zeigen, dass die
Mittel des ESF in Verbindung mit den nationalen Geldmitteln für
aktive Arbeitsmarktpolitik ein wichtiges Instrument zur Förderung
der Frauenbeschäftigung darstellen", bestätigte Hostasch.
Dass der Integrationserfolg bei weiblichen Teilnehmern somit
deutlich höher ist als bei männlichen liegt nach Ansicht von
Fachleuten vor allem an der Kinderbetreuungsbeihilfe, die ESF-
kofinanziert wird und eines der erfolgreichsten Instrumente zur
Wiederintegration in den Arbeitsmarkt darstellt.
Strenge Kontrolle der ESF-Maßnahmen
Hinsichtlich der Vergabe und Verwendung von ESF-Mitteln wies die
Sozialministerin auch auf die strenge mehrfache und regelmäßige
Kontrolle hin, die einer noch höheren Kontrolle als vergleichbare
nationale Fördermittel unterliegen.
Aufgrund der Vorschriften der Europäischen Union sind folgende
Kontrollinstanzen tätig:
* Europäischer Rechnungshof und Österreichischer Rechnungshof:
Beide Rechnungshöfe überprüfen die Verwendung der ESF-Mittel; der
EURH bisher zweimal, der österreichische RH bisher dreimal; es gab
keine Beanstandungen.
* Revision der Europäischen Kommission:
Sowohl die Revision der für den ESF zuständigen Generaldirektion V
als auch die Revision der für Finanzkontrolle gesamt zuständigen
GD XX sind ein- bis zweimal im Jahr in Österreich zur Kontrolle.
* Revision durch die Innenrevision des BMAGS:
Aufgrund der Verordnung (EWG) 2064/97 wurde die Innenrevision des
Ressorts beauftragt, die Verwendung der ESF-Mittel zu überprüfen
und darüber jährlich einen Bericht zu erstellen. Gleichermaßen muss
die Innenrevision die Zuverlässigkeit der ESF-Administration
bestätigen, dies ist Bedingung für weitere Mittelflüsse.
* Revision durch die Förderstellen:
Die Förderstellen selbst verfügen über interne Revisionseinheiten,
die die ESF-Mittel ebenso wie die nationalen Mittel im Rahmen ihrer
Tätigkeit überprüfen. Die ESF-Mittel unterliegen damit einer weit
höheren Kontrolle als vergleichbare nationale Fördermittel.
(schluss)
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