• 21.06.1999, 08:51:05
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  • OTS0025

AK will klare Regeln für Telefon-Informationsdienste

Wien (OTS) – Gut, daß für die kostenpflichtigen Telefon-
Informationsdienste eine gesetzliche Regelung kommt, sagen die AK
Konsumentenschützer: Ab Juli müssen die Anrufer bei
Gesprächsbeginn über den Minutenpreis informiert werden. Aus der
AK-Beratung zeigt sich, daß es weitreichendere Probleme gibt. Die
Konsumenten brauchen mehr Schutz, daher muß das Telekomgesetz
novelliert werden, verlangt die AK: Die Minutenpreise, der Name
und die Anschrift des Anbieters sollen in der TV- oder Radio-
Werbung oder Prospekten angegeben werden. Der Kosument soll über
die angelaufenen Gesamtkosten regelmäßig während des Gesprächs
informiert werden. Versprochene Informationen dürfen nicht durch
Musik oder Werbung hinausgezögert werden. ****

Telefonische Informationsdienste - wie Wetterauskunft, Horoskope,
Börseinformationen oder Gewinnspiele - werden immer öfter von
Konsumenten angewählt. Allein bei der Telekom Austria sind 1.500
Rufnummern mit automatisierten bzw interaktiven
Informationsdiensten belegt.
Die Probleme sind:
- Die Anbieter informieren weder beim Anruf noch in ihrer Werbung
über ihre Preise. - Konsumenten werden sehr oft mit
Musikeinspielungen hingehalten.
- Bei Gewinnspielen beispielsweise können die Konsumenten Namen
und Adresse erst nennen nachdem sie sich die Produktwerbungen
anhören mußten - der Gebührenzähler läuft die ganze Zeit.
- Die Konsumenten beschweren sich bei der AK über sehr hohe oder
nicht nachvollziehbare Rechnungen. So wurde einem Konsumenten für
ein dreieinhalbstündiges Informationsgespräch rund 5.200 Schilling
verrechnet. Kommerzielle Talklines verschlingen bis zu 24
Schilling pro Minute.

Mehr Sicherheit
Ab 1. Juli müssen die Konsumenten beim Anruf über den Minutenpreis
informiert werden. Damit wird eine wesentliche Forderung der AK
Konsumentenschützer erfüllt, die in der Telekomentgelt-Verordnung
des Verkehrsministeriums geregelt ist.

Die AK will darüber hinaus mehr Sicherheit für die Konsumenten und
fordert klare Regeln für die Informationsdienst-Anbieter im
Telekomgesetz:
+ Die Anbieter müssen in ihrer Werbung, wie Radio, Fernsehen,
Prospekten, Printmedien, ihren Namen und ihre Anschrift sowie die
Preise genau angeben.
+ Werbung, die gezielt auf Kinder und Jugendliche abzielt, soll
verboten werden.
+ Nach jeweils fünf Minuten soll der Infodienst-Anbieter die
bisher angelaufenen Gesamtkosten bekanntgeben.
+ Versprochene Informationen dürfen nicht hinausgezögert werden.
+ Bei aktuellen Informationen muß das Datum der letzten Änderung
angegeben werden.

Infodienstmarkt kontrollieren
Die Festnetz- und Mobilfunkbetreiber sollen auch tätig werden:
+ Nach höchstens einer halben Stunde soll der Festnetzbetreiber
das Gespräch zur Infodienst-Nummer unterbrechen und abwarten, ob
der Konsument das Gespräch fortsetzen oder abbrechen will, zB
mittels einer Tastenkombination.
+ Bei besonders teuren Diensten muß sich der Anbieter den Anruf
bestätigen lassen durch eine vom Netzbetreiber an den Kunden
vergebene Tastenkombination. Die Netzbetreiber haben wirksame
Zugangsbeschränkungen elektronischer Art, wie zB PIN-Cards
bereitstellen.
+ Die Telekom-Controll als Aufsichtsbehörde und sämtliche
Netzbetreiber sollen den Infodienstmarkt stichprobenartig
kontrollieren und bei unlauteren Methoden den Anbietern den
Vertrag aufkündigen oder eine Verwaltungsstrafe verhängen, wollen
die AK Konsumentenschützer.

Rückfragehinweis: AK Wien

Presse Doris Strecker
Tel.: (01)501 65-2677

*** OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER

VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS ***

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