- 18.06.1999, 10:47:28
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- OTS0086
Sofortmassnahmen nach dem Tunnelunglück: LKW-Fahrverbote ausgeweitet
Strenges Fahrverbot für Gefahrenguttransporte deutliche Trennung von Reiseverkehr und Lkw-Verkehr - das KfV begrüßt diese Sofortmaßnahmen und fordert strengere Kontrollen auf den Ausweichrouten
Wien (OTS) - Das Tunnelunglück zieht Verkehrssicherheitsmaßnahmen
nach sich:
1. Den ganzen Sommer über: Trennung von Reise- und Lkw-Verkehr:
Bislang galt lediglich für die Sommermonate (von 1. Juli bis 31.
Agust) das Fahrverbot für Lkws über 7,5 t an den Samstagen ab 15 Uhr
bis Sonntag 22 Uhr. Dieses Fahrverbot wurde auf Samstag ab 8 Uhr und
auf den Zeitraum von 15. Juni bis 15. September ausgeweitet.
2. Fahrverbote für Gefahrenguttransporte: Damit der
Urlauberreiseverkehr so weit wie möglich vom Güterschwerverkehr
getrennt wird gilt ein Fahrverbot bereits ab Freitag 8 Uhr bis
Sonntag 22 Uhr. Weiters gilt ein generelles Fahrverbot auf allen
Autobahnen und Schnellstraßen, die über einen einröhrigen Tunnel
verfügen. Ausnahmen werden strenger als bisher gehandhabt.
Das KfV verlangt verstärkte Kontrollen auf den Ausweichrouten,
damit auch dort die Verkehrssicherheit gewährleistet wird. Vor allem
der Abstand und die Geschwindigkeitsbegrenzungen müssen überwacht
werden.
Verstärkt Unfallhäufungspunkte sanieren: Ein weiterer
Ministerratsbeschluß befaßt sich mit der Einführung einer
"Tunnelkommission" und der sofortigen Überprüfung aller
Autobahnstraßentunnel. Das KfV unterstützt diese Maßnahme und erhofft
sich von den Verantwortlichen, daß auch generell die Sanierung von
Unfallhäufungspunkten forciert wird.
Der Europäische Rat hat die Entwicklung von Sicherheitsstandards
für Tunnels und Gefahrenguttransporte beschlossen und wird
entsprechende Empfehlungen ausarbeiten.
Rückfragehinweis: Kuratorium für Verkehrssicherheit
Abt. f. Öffentlichkeitsarbeit
Mag. Petra Rathmanner
Tel.: 01/71 770-225
Ölzeltgasse 3, 1031 Wien
e-mail: oeffentlichkeitsarbeit@kfv.or.at
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