• 18.06.1999, 09:50:37
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  • OTS0054

AK Tumpel: Doppelte Preisauszeichnung durchgesetzt

AK kündigt laufende Preisbeobachtungen an

Linz (OTS) – Gut, daß in Österreich die doppelte
Preisauszeichnung kommt – schlecht, daß sie nicht lückenlos sein
wird, kommentiert AK Präsident Herbert Tumpel, heute, Freitag, auf
der Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer in Linz das vom
Parlament beschlossene Euro-Preisauszeichnungs-Gesetz. Tumpel will
faire Verhältnisse für die Konsumenten, ein Preisschub muß
vermieden werden. Daher wird die AK auch künftig ihre
Preiserhebungen durchführen und den Handel beobachten, damit bei
der Währungsumstellung keine vorgezogenen oder heimlichen
Preiserhöhungen vorgenommen werden. ****

Die AK hat 1996 den Schutz der Konsumenten bei der Euro-Umstellung
verlangt und durchgesetzt. Wir wollen faire Verhältnisse. Dazu
gehört auch, daß die Konsumenten informiert sind und sich leicht
einen Überblick über die Preisentwicklung verschaffen können,
erklärt AK-Präsident Herbert Tumpel. Allerdings seien ihm die
Ausnahmen zu weitreichend.
Im Euro-Währungsabgabengesetz (EWAG) sind Aunahmeregelungen für
Handelsbetriebe unter fünf Vollzeit-Mitarbeiter vorgesehen.
Derzeit sind im Handel bei 75 Prozent der Betriebe weniger als
fünf Mitarbeiter beschäftigt. Also wird die künftige
Doppelpreisangabepflicht nur von den Großbetrieben verpflichtend
und umfassend durchgeführt werden müssen.

Die AK kündigt daher laufende Preisbeobachtungen an. Nur wenn die
Preise über einen längeren Zeitraum beobachtet werden, wird der
Handel keine Preiserhöhungen wagen. Bei ihren Erhebungen wird die
AK auf versteckte Preiserhöhungen oder veränderte Packunggrößen
achten, verspricht Tumpel: Die Konsumenten brauchen Sicherheit,
ein Preisschub muß verhindert werden.

Rückfragehinweis: AK Wien

Presse Doris Strecker
Tel.: (01)501 65-2677

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