Erich Lemler lobt Vorgehen gegen Preisschleuderei
pwk - "Das Verbot des Verkaufs unter dem Einstandspreis, welches
das Parlament heute im Rahmen der Kartellrechts-Novelle beschließt,
sollte vor allem den vielen Klein- und Mittelbetrieben im Handel
helfen. Gerade diese Betriebe brauchen angesichts der
fortschreitenden Konzentration im Handel klare und faire
Rahmenbedingungen, um im Wettbewerb bestehen zu können." Erich
Lemler, Obmann der Bundessektion Handel, begrüßte am Mittwoch die
Novelle zum neuen Kartellrecht: Den Kleinen im Handel seien durch
eine gezielte Schleuderpreis-Politik der Großen immer mehr Umsatz und
damit Erträge weggenommen worden - was letztlich das "Aus" für viele
Nahversorger bewirkt habe. Diese negative Entwicklung könne nun
eingebremst werden. ****
Nach der Kartellgesetz-Novelle kann nun das Kartellgericht von
sich aus tätig werden, wenn ihm ein offensichtlicher Marktmißbrauch
bekannt wird. Lemler: "Das kann auch infolge einer anonymen Anzeige
erfolgen. Das beschuldigte Unternehmen muß dann - Beweislastumkehr -
den Vorwurf entkräften. Kann es dies nicht, so drohen Sanktionen."
Die abschreckendste Wirkung für beschuldigte Firmen ortet Lemler
vielmehr in der medialen Berichterstattung über das Kartellverfahren.
Die Wirtschaftskammer Österreich begrüßt aber auch andere wichtige
Regelungen der Kartellrechtsnovelle; etwa den Entfall der
Verpflichtung zur Anzeige bestimmter Zusammenschlüsse, der für die
betroffenen Unternehmen nur bürokratischen Aufwand bedeutet hatte,
ohne konkreten Nutzen zu bringen. Weitere Änderungen sind die
Einführung einer Vermutung des Vorliegens einer Marktbeherrschung bei
einem Marktanteil von mindestens 30 Prozent sowie eine massive
Aufwertung des Kartellgerichts. Hanspeter Hanreich, Leiter der
Rechtspolitischen Abteilung der Wirtschaftskammer Österreich, weist
dabei vor allem auf die umfassende Befugnis des Kartellgerichts zum
amtswegigen Vorgehen hin.
(Schluß) RH
Rückfragehinweis: Bundessektion Handel
Dr. Hadmar Repa
Tel: 50105/DW 3339
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