Folgerecht: Der Kunstmarkt wehrt sich
Wien (KMfB/ÖGB). Man schätzt, daß der Gesamtumsatz mit Kunstwerken weltweit ein Gesamtvolumen von acht Mrd. Euro erreicht, wobei Wiederverkäufer einen Umsatz von 6,2 Mrd. Euro erzielen, wie die Europäische Kommission festgestellt hat. Zwei internationale Kunst-Auktionsunternehmen dominieren 60 Prozent des einschlägigen Weltmarktes. Mit 1. Juli 1999 läuft eine Übergangsregelung aus, mit der nur 2,5 Prozent Mehrwertsteuer erhoben wurden. Verständlich, daß die Aufschiebung der Harmonisierung des Folgerechts im Interesse der Galerien und einzelner
multinationaler Händler ist.++++
"Es darf nicht sein, daß auch im Kunstbereich das Recht des Stärkeren Einzug hält. Diejenigen sollen davon profitieren, die die Urheber der Werke sind", sagte Ernst Körmer, der Vorsitzende der Gewerkschaft Kunst, Medien, freie Berufe (KMfB).
In einer Pressekonferenz am Montag feuerten vor allem arrivierte Künstler und Galeriebesitzer Breitseiten gegen eine Einführung des Folgerechts in der bildenden Kunst ab. Die Argumente sind größtenteils unrichtig, nicht überprüfbar und rein hypothetisch. Weder in Deutschland, noch in Frankreich oder sonstwo ist der Kunstmarkt zusammengebrochen, als das Folgerecht eingeführt wurde.
"Ähnliche Behauptungen wurden aufgestellt, als in Österreich die Leerkassettenabgabe eingeführt wurde". sagte Franz Becke, der Urheberrechrtsexperte der KMfB dazu.
Es entstand keinerlei Schaden für die Wirtschaft, aber die Künstler profitieren davon. Als die Mehrwertsteuer bei Einfuhr von Kunstwerken in der EU eingeführt wurde, gab es eine ähnliche Kampagne. Der Kunstmarkt wurde totgesagt. Ausgangspunkt aller
dieser Störaktionen ist Großbritannien mit dem größten europäischen Marktanteil im Kunsthandel. Aber das ist auch bei allen Harmonisierungsbestrebungen im gesamten Urheberrecht so, im Versuch, alle Rechte den jeweiligen Produzenten zu erhalten (Film, Musik, etc.).
ÖGB, 16. Juni 1999 Nr. 293
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