• 16.06.1999, 09:54:34
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Wüstenrot und Württembergische: Aufsichtsräte billigen Verschmelzungsvertrag ots Ad hoc-Service: Wüstenrot Bank AG <DE0008125741>

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Stuttgart (ots Ad hoc-Service) - Wüstenrot und
Württembergische: Aufsichtsräte billigen Verschmelzungsvertrag

Am 3. November 1998 hatten die Vorstände von Wüstenrot und
Württembergischer ihre Absicht bekannt gegeben, die beiden
Obergesellschaften auf der Basis eines Merger of Equals miteinander
zu verschmelzen. Zur Durchführung der Verschmelzung haben die
Wüstenrot Beteiligungs-AG (WüBet AG) als übernehmender und die
Württembergische AG Versicherungs-Beteiligungsgesellschaft (WürttAG)
als übertragender Rechtsträger einen Verschmelzungsvertrag
geschlossen. Ihm müssen die beiden Hauptversammlungen am 27. Juli
1999 mit jeweils mindestens 75 Prozent zustimmen, damit die
Verschmelzung rückwirkend zum 1. Januar 1999 in Kraft treten kann.
Mit dem Tag des Eintrags der Verschmelzung ins Handelsregister -
voraussichtlich Anfang September - erlischt die WürttAG. Sämtliche
Rechte und Pflichten gehen auf die WüBet AG über, die unmittelbar
darauf als Wüstenrot & Württembergische AG (W&W AG) firmieren wird.
Der am 28. Januar 1999 vom Landgericht Stuttgart bestellte
Verschmelzungsprüfer KPMG Deutsche Treuhand-Gesellschaft
Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Köln, bestätigte
das in dem Bewertungsgutachten ermittelte Umtauschverhältnis. Dem
liegen Untemehmenswerte zu Grunde, die von den beauftragten
unabhängigen Gutachtern SCHITAG Ernst & Young Deutsche Allgemeine
Treuhand AG, Stuttgart, und WEDIT Wollert-Elmendorff Deutsche
Industrie-Treuhand, München, wie folgt ermittelt wurden:

WüBet AG 5,333 Milliarden DM WürttAG 5,333 Milliarden DM.

Die identischen Unternehmenswerte ergeben sich aus der zuvor
gezielt vorgenommenen Übertragung von Beteiligungen der Wüstenrot
Holding AG auf die WüBet AG.

Gemäß Verschmelzungsvertrag ist die WüBet AG verpflichtet, den
Aktionären der WürttAG für je eine Stückaktie der WürttAG zwei
Stückaktien der WüBet AG zu gewähren. Den Inhabern von Wandel-
Genussscheinen der WürttAG gewährt die WüBet AG nach der
Verschmelzung gleichwertige Rechte. Das Grundkapital der künftigen
W&W AG soll 450 Millionen Euro betragen. Das würde 86.051.680
Namens-Stückaktien entsprechen. Der rechnerische Anteil einer
Stückaktie am Grundkapital würde sich dann auf rund 5,23 Euro
belaufen.

Der von den Vorständen der WüBet AG und WürttAG vorgelegte
Verschmelzungsvertrag wurde von den Aufsichtsräten beider Häuser
gebilligt. Stimmen auch die Hauptversammlungen dem Abschluss des
Verschmelzungsvertrages zu, gilt die Verschmelzung nach der Ein-
tragung ins Handelsregister als vollzogen.

Es wird angestrebt, den Streubesitz der W&W AG noch in diesem Jahr
deutlich auszuweiten. Neben Wüstenrot haben mehrere andere
Großaktionäre der künftigen W&W AG sich bereit erklärt, dies durch
die Abgabe eines Teils ihrer Aktien zu ermöglichen. Nach der
angestrebten Sekundärplatzierung im Herbst 1999 wird die Wüstenrot
Holding AG mit einer Anteilsquote von voraussichtlich rund 45 Prozent
größter Einzelaktionär der W&W AG sein. Hinzu kom- men die bekannten
traditionellen Großaktionäre der bisherigen

Für Rückfragen und weitere Informationen wenden Sie sich bitte an
Thorsten Widow-Crecelius (Württembergische) unter (07 11) 662-14 71
oder Alexander Nothaft (Wüstenrot) unter (0 71 41) 16-47 82.

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