Wien (ARBÖ) - Sommerzeit - Zweiradzeit. Viele
Führerscheinbesitzer der Klasse B nennen auch eine 125ccm-Maschine
ihr eigen und genießen damit ab und zu die "zweirädrige Freiheit".
Ob damit auch Auslandsfahrten durchgeführt werden dürfen, darüber
informieren die ARBÖ-Experten.
Stolze Lenker von 125ccm-Maschinen dürfen derzeit nur in
Österreich und in Italien unterwegs sein, denn national erteilte
Berechtigungen, wie das Lenken von Krafträdern mit einem
Führerschein der Klasse B unter bestimmten Voraussetzungen, werden
von anderen Staaten (auch von EU-Mitgliedern) nicht automatisch
anerkannt. Nach Auskunft des Verkehrsministeriums wird bis dato
dieser Code nur von Italien akzeptiert. ARBÖ-Experte Dipl.Ing.
Martin Ognar: "Daher ist das Lenken eines Kraftrades mit maximal
125 ccm Hubraum mit einem B-Führerschein nur in Österreich und
Italien erlaubt."
Der ARBÖ faßt noch einmal die wichtigsten Aspekte zusammen, die
man für das Lenken der 125er-Maschinen wissen muß:
* Seit 1. November 1997 dürfen Führerscheinbesitzer der Klasse B
auch Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und
einer Motorleistung von maximal 11 kW lenken.
* Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
1. 5jähriger Besitz einer gültigen Lenkberechtigung der Klasse B
2. abgelaufene Probezeit
3. Bestätigung über praktische Fahrübungen im Ausmaß von sechs
Stunden (diese werden in einigen Bundesländern direkt vom ARBÖ
angeboten, in den übrigen erhalten ARBÖ-Mitglieder Vergünstigungen
bei ausgewählten Fahrschulen). Die erforderliche Bestätigung wird
nach Kursende ausgefolgt. Nach Überprüfung der Voraussetzungen
erhält man von der Behörde einen neuen "EU-Führerschein", versehen
mit dem Eintrag des dafür vorgesehenen Zahlencodes 111, womit man
zum Lenken dieser Krafträder berechtigt wird. Dabei ist
anzumerken, daß generell dreistellige Codes im "EU-Führerschein"
nur nationale Gültigkeit haben, während zweistellige Codes
international gelten.
Rückfragehinweis: ARBÖ Presse
Tel.: (01) 89121-244
e-mail: presse@arboe.at
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