• 05.06.1999, 11:48:12
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  • OTS0049

A 10 Tauernautobahn - Tauerntunnel

Ampelregelung im Baustellenbereich behördlich genehmigt

Salzburg (OTS) - Der Bescheid besteht grundsätzlich aus drei
Teilen: ****

1. Die eigentliche Bewilligung der Baustelle.

2. Die Vorschreibung, welche in einer mündlichen Verhandlung
festgelegt wurden.

3. Der Regelplan, welcher die Stationierung der Ampeln direkt vor
und hinger der Baustelle vorsieht.

Geplant war ursprünglich, an beiden Tunnelportalen gleichzeitig zu
arbeiten. Dieser Plan wurde aufgrund enormer Staus (bedingt durch die
Ampelregelung an den Portalbereichen) im Einvernehmen mit der
Gendarmerie, dem Verkehrssachverständigen des Landes Salzburg und dem
Behördenvertreter bereits im Oktober 1998 geändert. Ab diesem
Zeitpunkt wurde die Baustelle nur mehr an einer Seite des Tunnels
eingerichtet.

Für die diesbezügliche Verkehrsführung im Baustellenbereich trat
am 19. Oktober 1998 nach einer örtlichen Besprechung mit Vertretern
der Autobahnmeisterei und Autobahngendarmerie sowie nach mündlicher
Abklärung mit der Behörde und dem Sachverständigen der Regelplan in
Kraft, welcher rechtskräftiger Bestandteil des BH-Bescheides ist.
Dieser Regelplan (seit Jahren in Abstimmung mit allen zuständigen
Behörden in Anwendung) sieht die Position der Ampeln direkt vor und
hinter der Baustelle vor. Das heißt in Richtung Salzburg im Tunnel
vor der Baustelle, in Richtung Villach vor dem Tauerntunnel
Nordportal.

Ausdrücklich festzuhalten ist, daß dieser Regelplan Bestandteil
des BH-Bescheides ist und somit verkehrsmäßig von allen beteiligten
Behörden, sowohl dem Verkehrsministerium als auch den
Bezirkshauptmannschaften und der Autobahngendarmerie umzusetzen war.

Datenblock:
Ansuchen der ÖSAG beim BMfWuV vom 4. August 1998
Verordnung des BMfWuV mit Regelplan vom 27. August 1998
Verhandlungsschrift vom 6. Oktober 1998
Bescheid der BH-Tamsweg vom 7. Oktober 1998

Rückfragehinweis: Österreichische Autobahnen und
Schnellstraßen Aktiengesellschaft (ÖSAG)
Vorstandsdirektor DI Franz Lückler,
Tel.: 0664-1442419
R: Mag. Anita Oberholzer, Tel.: 0664-1022363

Salzburg, 05-06-1999

(Schluß)

*** OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER

VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS ***

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