- 04.06.1999, 12:51:53
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- OTS0163
Tourismus von Wunsch nach Angleichung massiv betroffen
Kröll: Tourismus braucht flexible Arbeitsverhältnisse - Derzeit fast 90 Prozent Arbeiter, 10 Prozent Angestellte
PWK - Der Wunsch der Gewerkschaft, die arbeitsrechtliche Position
der Arbeiter an die der Angestellten anzugleichen, würde die
Fremdenverkehrswirtschaft massiv betreffen. ****
Von den rund 163.200 Arbeitnehmern in der Tourismusbranche sind
142.600 Arbeiter und 20.700 Angestellte. "Die unter starkem
wirtschaftlichen Druck stehenden Fremdenverkehrsbetriebe brauchen im
Arbeitsrecht eine gewisse Flexibilität. Nur so können sie auf Saison-
und Nachfrageschwankungen angemessen reagieren. Einer kompletten
Gleichstellung von Arbeitern und Angestellten können wir schon aus
Kostengründen auf keinen Fall zustimmen", erklärt der Obmann der
Bundessektion Tourismus und Freizeitwirtschaft, Komm.Rat Hansjörg
Kröll, zu den derzeit laufenden Gesprächen.
Angleichungen dürfen sich, wie Kröll hervorhebt, nicht allein am
Status der Angestellten orientieren. Vielmehr müßte jede Neuregelung
auch Änderungen im Bereich der Angestelltenschaft nach sich ziehen.
Bei Arbeitern liegt die Kündigungsfrist derzeit bei 14 Tagen.
Angestellte im Tourismus haben, je nach Betriebszugehörigkeit,
Kündigungsfristen zwischen 6 Wochen und 5 Monaten sowie
Kündigungstermine jeweils zum Quartalsende (Arbeiter haben keine
Kündigungstermine). Das Krankenentgelt läuft bei Arbeitern, je nach
Betriebszugehörigkeit, 6 bis 10 Wochen. Angestellte erhalten nach dem
Angestelltengesetz 6 bis 12 Wochen das volle Entgelt, sodann nochmals
4 Wochen das halbe Entgelt zuzüglich weiterer Möglichkeiten (12
Wochen das halbe Entgelt und 4 Wochen das Viertelentgelt).
(Schluß) HP
Rückfragehinweis: Bundessektion Tourismus und Freizeitwirtschaft
Syndikus Dr. Paul Schimka
Tel. 501 05 DW 3567
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