• 16.05.1999, 08:52:00
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  • OTS0013

AK Test: Reiseversicherungen genau vergleichen lohnt!

Wien (OTS) – Drum prüfe, wer sich für den Urlaub versichert,
rät die AK: Wer verreist, sollte zunächst abchecken, ob nicht
bereits eine Reiseversicherung über Kreditkarten oder bestehende
Versicherungen existiert. Bei Kreditkarten und
Versicherungsunternehmen ist es sehr unterschiedlich, wann der
Versicherungsschutz eintritt. Auch soll die Frage der
Mitversicherten stets geklärt werden. Konsumenten sollen auch die
Höhe der Versicherungssummen prüfen wegen der Schadensabdeckung
sowie auf einen möglichen Selbstbehalt achten. Daher: Angebote
genau vergleichen, da die Leistungen verschieden sind, und dann
das geeignete Paket auswählen. Für den Notfall soll die
Notrufnummer der Versicherung im Urlaub immer dabei sein. Das sind
die AK-Tips aufgrund einer aktuellen Erhebung über
Reiseversicherungs- Angebote von Kreditkarten, Versicherungen,
Flugambulanzen und Autofahrerclubs. ****

Wer einen Urlaub plant, sollte sich überlegen, ob er im
Krankheitsfall ausreichend versichert ist entweder durch
bestehende Versicherungen (private Krankenversicherung), Kredit-
oder Autofahrerclubkarten, empfehlen die AK Konsumentenschützer.
Die AK hat Angebote von Reiseversicherungen erhoben, und zwar von
Kreditkarten (Visa, Eurocard, Diners Club, American Express),
Reiseversicherungen (Elvia, Europäische Reise-, Bundesländer
Versicherung), Ärtzeflugambulanzen (Ifra, Österreichische
Ärzteflugambulanz, Tyrolean Air Ambulance) und Autofahrerclubs
(ARBÖ, ÖAMTC).

Kreditkarte: Wer ist mitversichert?
Konsumenten sollen nachfragen, wann der Versicherungsschutz gilt,
und wer mitversichert ist, raten die AK Konsumentenschützer. Je
nach Versicherungspaket sind entweder nur der Karteninhaber oder
auch der Ehepartner bzw Lebensgefährte und die Kinder (je nach
Karte bis zum 19., 23., 25 Lebensjahr) mitversichert.

Mit der American Express, Diners Club-Karte (950 Schilling pro
Jahr) müssen die Kosten der Reise beglichen werden, damit der
Versicherungsschutz gewährleistet ist. Bei der Golden Eurocard
(750 Schilling pro Jahr) sind die Voraussetzungen (bloßer Besitz
oder Bezahlung der Reise) unterschiedlich je gewähltem
Versicherungspaket. Mit der Visa-Card (750 Schilling pro Jahr) muß
irgendeine Rechnung innerhalb der letzten zwei Monate bezahlt
worden sein, um Anspruch auf Versicherungsschutz zu haben.
Heimtransportiert werden die Urlauber nach einem Unfall oder bei
einer akut eingetretenen Krankheit.

Versicherungen: Gleiche Angebote
Wer kein Freund des Plastikgeldes ist, kann auch bei
Reiseversicherungsunternehmen abschließen. Die Leistungspakete der
Elvia und der Europäischen Reiseversicherung gleichen einander.
Bei der Bundesländer ist das Angebot etwas eingeschränkter, so der
AK Test.

Unterschiedliche Voraussetzungen gibt es beim Versicherungsschutz:
Bei der Elvia-Versicherung muß die Prämie spätestens drei Tage
nach Reisebuchung einbezahlt werden, bei der europäischen
Reiseversicherung innerhalb von acht Tagen nach Reisebuchung und
bei der Bundesländer vor Reiseantritt. Die Versicherungsdauer
richtet sich nach der Höhe der Prämie und gilt zwischen 10 Tagen
bis 12 Monaten.
Der Heimtransport erfolgt bei medizinisch notwendigen Gründen.

Ärzteflugambulanzen: Unterschiedliche Versicherungsdauer
Die Tyrolean Air Amublance bietet ein umfangreicheres
Versicherungspaket an mit einer Reisestorno-, Flugversäumnis- und
einer Flugverspätungsversicherung. Wenn der Urlauber in einem
Krankenhaus landet, wird er nicht sofort heimtransportiert: Bei
der Tyrolean Air Ambulance erfolgt der Rückflug nach drei
Krankenhaustagen auch ohne medzinische Nowendigkeit.

Achtgeben sollen Konsumenten auf die Versicherungsdauer: Bei der
IFRA besteht sie ein Jahr, bei der Ärzteflugambulanz läuft die
Versicherung am Ende des Monates des Folgejahres aus. Bei der
Tyrolean Air Ambulance beträgt sie 31 Tage.

Automobilclubs: Wer ist mitversichert?
Der ÖAMTC-Weltschutz hat ein sehr umfangreiches
Versicherungspaket. Beim ÖAMTC und Arbö gibt es einen
Nottransport-Ambulanzflug mit flugärztlicher Betreuung, der bei
plötzlich akut auftretenten Leiden Urlauber zurückholt. Bei der
ARBÖ Kranken- und Unfall-Rückholversicherung muß geachtet werden,
wer bei der Familienversicherung mitversichert ist.

Gebucht – Storniert
Wenn jemand die gebuchte Reise aus wichtigen Gründen (Todesfall in
der Familie oder plötzliche schwere Erkrankung) unerwartet nicht
antreten kann, werden die Rücktrittskosten von einer
Stornoversicherung übernommen.

Tips der AK Konsumentenschützer
+ Konsumenten sollen die Angebote genau vergleichen, da die
Leistungen verschieden sind, und dann das geeignete Paket
auswählen.
+ Vor Abschluß einer Reiseversicherung sollen die Verbraucher die
allgemeinen Versicherungsbedingungen verlangen und durchlesen. Das
ist wichtig für die Ausnahmefälle, wie zB Kosten für ärztliche
Gutachten und Atteste.
+ Die Höhe des Selbstbehaltes – wenn es einen gibt – soll beachtet
werden.
+ Reisehungrige sollen aufpassen, wann der Versicherungsschutz
besteht (Karten, Versicherungen).
+ Es soll überprüft werden, wie lange die Versicherung gilt.
+ Auf die Gepäckversicherung können Konsumenten verzichten, da ein
Großteil meist durch eine Haushaltsversicherung, die auch im
Ausland gilt, abgedeckt ist.
+ Tritt ein Schadensfall im Urlaub ein, soll der Versicherte
sofort die Versicherung anrufen – Notrufnummer auf die Reise
mitnehmen. Sämtliche Beweise sollen aufgehoben
(Anzeigebestätigung, Belege, Arztrechnungen) und der Versicherung
in Kopie übergeben werden.

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