- 14.05.1999, 09:16:02
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- OTS0039
EU-Seminar: "Globaler Datenschutz aus europäischer Sicht"
Bevorstehende Umsetzung der EG-Datenschutzrichtlinie in Österreich bringt neue rechtliche Rahmenbedingungen
pwk - "Globaler Datenschutz aus europäischer Sicht" war das Thema
eines EU-Seminars in der Wirtschaftskammer Österreich. Es referierte
Ulf Brühann, Leiter der Abteilung "Freier Verkehr von Informationen
und Datenschutz" in der GD XV der Europäischen Kommission. Das
Inkrafttreten der EG-Datenschutzrichtlinie 95/46/EG am 25.10.1998
sowie deren unmittelbar bevorstehende Umsetzung in Österreich (DSG
2000) bringen neue rechtliche Rahmenbedingungen für den
internationalen Datenverkehr. ****
Für den Datenverkehr aus dem Binnenmarkt in Drittländer wird
grundsätzlich ein angemessenes Datenschutzniveau im Empfängerstaat
vorausgesetzt. Feststellungen der Europäischen Kommission betreffend
das Schutzniveau in bestimmten Drittländern werden für alle Mit-
gliedsstaaten verbindlich sein. Dies wird auch im neuen
österreichischen Datenschutzgesetz, das in Kürze verabschiedet werden
soll, festgelegt.
In seinen Ausführungen konzentrierte sich Brühann insbesondere auf
die Auswirkungen dieser neuen Rechtslage im Verhältnis zu den
Vereinigten Staaten. Die EU-Richtlinie hat die "Privacy-Diskussion"
in den USA angeregt. Das Datenschutzniveau entspricht dort
grundsätzlich nicht den europäischen Standards. Ziel von
Verhandlungen der Kommission mit den USA ist daher eine Vermeidung
von Unterbrechungen des Datenflusses mit den USA sowie die
Gewährleistung eines hohen Datenschutzniveaus in den Vereinigten
Staaten.
In Diskussion stehen die sogenannten "Safe-harbour-Prinzipien".
Diese "Safe-harbour-Prinzipien" sollen ein Modell für Selbst-
regulierungsmaßnahmen der US-Unternehmen bilden. Unterwerfen sich
Unternehmen freiwillig diesem Standard, so wird er zu einem
obligatorischen. Angestrebt wird eine Ausgestaltung der "Safe-
harbour-Prinzipien", die es der Kommission ermöglicht, die
Angemessenheit dieses Schutzniveaus aus europäischer Sicht rechtlich
verbindlich festzustellen, so daß für den Datenverkehr in die
Vereinigten Staaten kein gesondertes Genehmigungsverfahren im
Einzelfall mehr nötig ist. Derzeit ist die Zustimmung in den USA zu
den "Safe-harbour-Prinzipien" noch ungewiß. Die Begutachtungsfrist
endet in wenigen Tagen.
Auch mit anderen Drittstaaten werden derzeit von der Europäischen
Kommission Verhandlungen geführt, wobei insbesondere die EU-
Beitrittswerber bemüht sind, das europäische Datenschutzniveau zu
erreichen. Ebenso wird über ein angemessenes Datenschutzniveau auch
mit Japan, Neuseeland, Australien und Kanada verhandelt. Kanada hat
ein Datenschutzgesetz in Ausarbeitung, das dem europäischen Standard
entspricht.
(Schluß) pt
Rückfragehinweis: Prof. Dr. Alfred Duschanek
BW-Abteilung
Tel.: 50105/4072
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