- 21.04.1999, 10:03:04
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- OTS0086
Erinnerung: Morgen HTV-Pressekonferenz "Übermüdung tötet"=
Wien (HTV/ÖGB). Die unakzeptierbaren Missstände im
Güterbeförderungsgewerbe Österreichs stehen im Mittelpunkt einer
Pressekonferenz der Gewerkschaft Handel, Transport, Verkehr (HTV),
morgen, Donnerstag, 22. April 1999: "Übermüdung tötet", so das
Thema der Gewerkschaft HTV, die fordert, dass es nicht mehr länger
"eine fahrlässige Gefährdung des Fahrpersonals bzw. anderer
StraßenverkehrsteilnehmerInnen durch übermüdete LKW-Lenker" geben
darf.++++
Zahlreiche schwere Verkehrsunfälle mit Toten, Schwerverletzten und
enormen Sachschäden sind eindeutig auf Übermüdung zurückzuführen.
Viele LenkerInnen werden von den Frächtern unter Druck gesetzt,
welche "Termin-Ladungen" übernehmen, die vom Fahrpersonal nur mit
Lenkzeitüberschreitungen und Ruhezeitunterschreitungen gefahren
werden können. Übermüdung infolge von Lenkzeitüberschreitung oder
Ruhezeitunterschreitung ist, nach Ansicht der Gewerkschaft HTV,
ebenso gefährlich wie Alkohol am Steuer. Die EG-Verordnung 3820/85
regelt die Lenk- und Ruhezeiten und gilt für sämtliche
Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und den AETR-Staaten.
Die Exekutive ist ermächtigt aufgrund des Kraftfahrgesetzes Lenk-
und Ruhezeiten zu kontrollieren und bei Nichteinhaltung zu
sanktionieren. Die Gewerkschaft HTV fordert die Exekutive auf, die
Sanktionen wie sie im § 102 KFG geregelt sind - beispielsweise
Abstellen des Fahrzeuges, um damit den Lenker zu seiner Ruhezeit
zu zwingen - durchzuführen. (ew)
Bitte merken Sie vor:
PRESSEKONFERENZ "Übermüdung tötet"
Termin: Donnerstag, 22. April 1999
Zeit: 11.00 Uhr
Ort: Cafe Landtmann
1010 Wien, Dr. Karl Lueger-Ring 4
Ihre Gesprächspartner sind:
Walter DARMSTÄDTER, Zentralsekretär der Gewerkschaft HTV
Manfred HAIDER, Vorsitzender der Bundessektion Transport
Heinrich KERN, Vorsitzender der Fachgruppe Güterbeförderung
Georg EBERL, Fachsekretär für die Transportwirtschaft
ÖGB, 21. April 1999
Rückfragehinweis: Gewerkschaft HTV
Fachsekretär Georg Eberl
Tel. (01) 534 54/322 Dw.
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