- 17.04.1999, 13:41:58
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- OTS0057
Fall "Mirel D."
Stellungnahme des Österr. Berufsverbandes Dipl. Sozial- arbeiterInnen zu tödlicher Kindesmißhandlung in Wien
Wien (OTS) - Erschütternde Fälle von Kindesmißhandlung, wie jener
des einjährigen Mirel D., lösen mit bedauerlicher Reflexhaftigkeit
Forderungen nach Strafverschärfung und intensiver Kontrolle
gefährdeter Familien aus. Als Berufsvertretung der
Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, die im Rahmen der
Jugendwohlfahrt den Schutz von Kindern als gesetzlichen
Arbeitsauftrag bestmöglich gewährleisten wollen, weisen wir darauf
hin, daß für die Lösung eines Problems zuerst die Frage nach den
Ursachen beantwortet werden muß. Kindesmißhandlung - von körperlicher
Bestrafung zur Durchsetzung erzieherischer Ziele bis zur Anwendung
brutaler Gewalt - ist Symptom für das Scheitern in dem Versuch, ein
Beziehungsproblem zu bewältigen. Kindesmißhandlung ist die Folge von
Ohnmacht, Überforderung, Ausweglosigkeit, Isolation, Streß und Druck.
Verschärfte Kontrolle und Überwachung, der Ruf nach der "gläsernen
Familie", und die Androhung gravierender Konsequenzen im Fall des
Scheiterns sind in diesem Kontext kontraproduktiv.
Die Mutter des getöteten Mirel D. wurde von Sozialen Diensten
betreut. Mutter und Kind schienen den Umständen entsprechend
unauffällig, die möglicherweise bereits zu diesem Zeitpunkt
entstehenden Schwierigkeiten waren nicht alarmierend. Dies zeigt
einmal mehr, daß auch eine weitere Perfektionierung von Überwachung
nicht zwangsläufig jenen kritischen Zeitpunkt erkennen läßt, an dem
allgemeine Belastungen zu massiven Schädigungen und zur
existentiellen Bedrohung eines Kindes werden. Einzig die Beteiligten
selbst können eine derartige Gefahr wahrnehmen und handeln.
Letztendlich suchte die Mutter mit ihrem schwerst verletzten Kind
Hilfe im Krankenhaus. Die wesentliche Frage muß daher lauten, weshalb
dieser Schritt, der zumindest die Vermutung nach Resten von Sorge der
Mutter um ihr Kind nahelegt, nicht zu einem früheren - für Mirel
eventuell lebensrettenden - Zeitpunkt getan werden konnte.
Jugendämter, Beratungsstellen und Soziale Dienste müssen in
Krisensituationen für die Betroffenen eine erreichbare Hilfe sein.
Sie müssen auch von jenen Eltern, deren Kinder nicht selbst in der
Lage sind, sich an Dritte zu wenden, als Unterstützung wahrgenommen
werden können. Angst vor Bestrafung macht dies unmöglich und
reduziert die Chancen, Kinder wirksam zu schützen. Die Fachkräfte
haben diese Forderung in den vergangenen Jahren vermehrt erfüllt.
Sozialarbeiter/Sozialarbeiterinnen in Ämtern und freien Institutionen
haben dazu beigetragen, das österreichische Modell wirksamen
Kinderschutzes auch im internationalen Vergleich als beispielhaft zu
entwickeln. Auch wenn es nicht leicht fällt, muß zur Kenntnis
genommen werden, daß tragische Einzelfälle trotz größten Bemühens und
verantwortungsvoller Kinderschutzarbeit nicht verhindert werden
können. Auch "perfekte Sozialarbeit" stellt keine Garantie gegen
Unmenschlichkeit dar. Es wäre jedoch kurzsichtig und dumm, den
bestehenden Standard der Hilfsorientierung in Frage zu stellen und
durch Rasterfahndungen in Familien, Aufrüstung der entlastenden
Nachbarschaftshilfen zu Spitzeldiensten und radikale
Strafverschärfungen zu ersetzen. Die Folge daraus wäre ein vermehrtes
Gewaltpotential. Die Folge wären mehr tote Kinder.
Rückfragehinweis: DSA Herbert Paulischin, Tel.: 0699/10771077
Vorsitzender des Österreichischen Berufsverbandes Diplomierter
SozialarbeiterInnen Vizepräsident des IFSW (International federation
of social workers)
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