- 15.04.1999, 11:23:47
- /
- OTS0113
ARBÖ: Neue Reparaturbedingungen bringen Verbesserungen für die Konsumenten
Wien (ARBÖ) - Gemeinsam mit Bundesministerin Mag. Barbara
Prammer, der Innung der Kfz-Techniker und anderen
Konsumentenschutzorganisationen präsentierte der ARBÖ heute die
neuen Bedingungen für Instandsetzungsarbeiten bei Kraftfahrzeugen.
Dank der seit Jahrzehnten bewährten Zusammenarbeit in Fragen des
Konsumentenschutzes, konnten bei den neuen Reparaturbedingungen
wichtige Verbesserungen im Sinne der Kraftfahrer vereinbart
werden.
Der Konsument hat nun auch Anspruch darauf, erst bei Abholung
des reparierten Fahrzeuges, die ausgetauschten Altteile zu
verlangen. Bisher mußte das bei der Auftragsvergabe vereinbart
werden. Damit ist die Möglichkeit gegeben, daß sich der Konsument
vom Verschleißzustand der ausgetauschten Teile selbst überzeugen
kann.
Bei Kostenvoranschlägen muß nun vom Gewerbe im voraus
mitgeteilt werden, mit welchen Kosten der Kunde zu rechnen hat.
Der Kostenvoranschlag ist verbindlich. "Der Kunde kann
Schadenersatz geltend machen, wenn ihm durch einen unvollständigen
oder unrichtigen Kostenvoranschlag ein Schaden entsteht", erklärt
ARBÖ-Cheftechniker Dipl.-Ing. Diether Wlaka.
Der ARBÖ weist darauf hin, daß in Österreich allein für die
jährliche Begutachtung der Fahrzeuge 2.500 Kfz-Techniker tätig
sind. Insgesamt sind mit der Fahrzeuginstandsetzung nahezu 50.000
Arbeitsplätze verbunden. Arbeitsplätze, die im hohen Maße vom
Vertrauen der Kunden an die Werkstätten abhängig sind.
Aufgabe des ARBÖ war und ist es, den berechtigten Anliegen der
Konsumenten, welche Arbeitsplätze finanzieren, stets aufs Neue zum
Durchbruch zu verhelfen.
Rückfragehinweis: ARBÖ Presse
Tel.: (01) 89121-244
e-mail: [email protected]
*** OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER
VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS ***
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NAR/NAR






