- 07.04.1999, 11:03:57
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- OTS0078
Gleichbehandlungsgesetz gilt in NÖ seit Juli 1997:
Ein Viertel der neubestellten Abteilungsleiter sind Frauen
St.Pölten (NLK) - Seit 12. Juli 1997 ist das NÖ
Gleichbehandlungsgesetz in Kraft, das Grundlage für die
Gleichbehandlung der rund 60.000 Landes- und Gemeindebediensteten
ist. Mehr als 600 Dienstgeber wie Land, Gemeinden und
Gemeindeverbände sind zur Umsetzung verpflichtet. "Das Gesetz führte
beispielsweise zu einem ausgewogenen Frauen-Männer-Anteil bei den
Jung-Juristen. Derzeit haben wir 21 weibliche und genauso viele
männliche Vertragsbedienstete. Außerdem wurden Gleichbehandlung und
Frauenförderung fixer Bestandteil der Aus- und Weiterbildung. Zwölf
hochrangige Leitungspositionen wurden neu besetzt, ein Viertel davon
mit Frauen", erläuterte heute NÖ Gleichbehandlungsbeauftragte Dr.
Christine Rosenbach. Das sei ein wesentlicher Fortschritt, denn bis
in die frühen siebziger Jahre wurden keine weiblichen Juristen
aufgenommen. Natürlich sei ein 40prozentiger Frauenanteil nicht über
Nacht erreichbar. In stark männerdominierten Berufssparten wie im
Technikbereich hätten Frauen zudem einen starken Nachholbedarf.
Rosenbach: "Auf der höchsten Führungsebene beträgt der Frauenanteil
derzeit 3 Prozent bei den Abteilungsleitern im Amt, bei den
Maturanten, also den Zwischenvorgesetzten, liegt er bei 13 Prozent."
Die Gleichbehandlungskommission habe bisher 32 schriftliche
Anfragen beantwortet, die vor allem Einstufungsprobleme,
Aufstiegsmöglichkeiten, Mobbing oder sexuelle Belästigung betrafen.
In der NÖ Gleichbehandlungskommission wird derzeit auf Hochtouren an
den ersten Frauenförderprogrammen gearbeitet. "Die
Frauenförderprogramme zielen darauf ab, den Frauenanteil in allen
dienstlichen Bereichen zu erhöhen und an die 40 Prozent-Marke
heranzuführen. Auf diese Weise wollen wir einen ausgewogenen
Frauen-Männer-Anteil erreichen", erklärt Rosenbach. In den Programmen
enthalten seien auch spezielle Maßnahmen wie die Anpassung der
Arbeitszeiten an die Familienbedürfnisse oder der leichtere
Wiedereinstieg nach der Babypause. Die Einhaltung dieser Vorgaben
werde dann überprüft.
Rückfragehinweis: Niederösterreichische Landesregierung
Pressestelle
Tel.: 02742/200-2172
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