- 06.04.1999, 11:30:29
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Härtefallfonds für Medizinopfer: Bilanz 1998=
Rieder: Mehr als fünf Millionen für Patienten
Wien, (OTS) Im Herbst 1997 richtete die Stadt Wien als erstes
Bundesland einen Härtefallfonds für Opfer von Medizinschäden ein.
Am Dienstag präsentierte Gesundheitsstadtrat Dr. Sepp Rieder die
erste Jahresbilanz des Fonds für das Jahr 1998 im Pressegespräch
des Bürgermeisters. "Der medizinische Härtefallfonds hat die in
ihn gesetzten Erwartungen voll erfüllt", zeigte sich der
Gesundheitspolitiker zufrieden. "Wien hat damit einmal mehr
bewiesen, daß es immer noch Vorreiter und Vorbild bei
Patientenrechten ist. Es freut uns, wenn in anderen Bundesländern
jetzt ähnliche Fonds geplant werden, ebenso wie es uns gefreut
hat, daß in Bayern ein Entwurf für eine Patientenanwaltschaft nach
Wiener Vorbild erarbeitet wurde und Hamburg das in Kürze tun
wird." Der Wiener Härtefallfonds beschloß im Jahr 1998 Zahlungen
in Höhe von 5,060.000 Schilling an 57 Patienten, wobei die
Höchstsumme pro Fall bei 300.000 Schilling liegt.
Bei der Präsentation der Jahresbilanz waren auch
Patientenanwalt Prof. Dr. Viktor PICKL und der stellvertretende
Generaldirektor des Wiener Krankenanstaltenverbundes, Prim. Dr.
Ludwig Kaspar, anwesend.****
Höchstsumme wurde fünf Mal gewährt
Insgesamt wurden 1998 73 Fälle an den Härtefallfonds
herangetragen. Davon wurden 57 positiv erledigt, 14 mußten
abgelehnt werden und zwei Fälle sind noch offen. Es wurden
5,060.000 Schilling ausbezahlt, insgesamt stehen dem Fonds
jährlich 8,5 Millionen Schilling zur Verfügung.
Die Höchstsumme von 300.000 Schilling wurde in fünf Fällen
empfohlen:
o Dauernde Lähmung nach einer Bandscheibenoperation
o Amputation beider Beine eines Kleinkindes bei einer
Blutvergiftung infolge einer Gerinnungsstörung
o Hirnschaden nach einer Operation
o Personenschaden nach einem Brand in einem Spital
o Lähmung nach einer Bandscheibenoperation
Die Richtlinien des Wiener Härtefallfonds gehen davon aus,
daß nicht jeder medizinische Eingriff, der nicht das gewünschte
Ergebnis bringt, automatisch ein Kunstfehler ist. Die Grenze
zwischen vermeidbarem Mißerfolg und Behandlungs- und
Untersuchungsfehler ist für Patienten nur sehr schwer abschätzbar
und oft auch fließend. Für diese Grauzone wurde der Wiener
Härtefallfonds geschaffen, dessen Entscheidungen auf dem Boden des
Haftpflichtrechts erfolgen, also weder eine Erfolgshaftung noch
eine verschuldensunabhängige Haftung sind. Eine solche würde eine
Gesetzesänderung auf Bundesebene erfordern.
Inhaltliche Empfehlungen der Mitglieder der
Härtefallkommission
Neben der Entscheidung über die Gewährung einer finanziellen
Hilfe geben die Mitlieder der Härtefallkommission auch
Empfehlungen zu häufigen Problemen, wie zum Beispiel:
o Die Vermeidung von Lagerungsschäden. Ein Spital hat Richtlinien
zur Lagerung von Patienten bei Operationen erarbeitet.
o Die Vermeidung von Wundliegen (Decubitus). In allen Spitälern
und Pflegeheimen wird zusätzliches Decubitus-Management
durchgeführt.
o Die Vermeidung von langfristigen Operationsterminen.
o Die Vermeidung von Verbrennungen durch sorglose Desinfektion bei
Operationen.
o Bessere Risikoaufklärung bei Operationen
o Die Vermeidung von Paravasaten ("fehlgeleitete" Infusionen),
bzw. deren rasche Behandlung.
Wiener Härtefallfonds existiert seit 1997
Die Konstitutierung des Beirates des Wiener Härtefonds für
Opfer von Medizinschäden erfolgte am 20. November 1997. Den
Vorsitz des Beirates führt der Wiener Patientenanwalt. Die
weiteren Mitglieder des Beirates sind:
o Oberschwester i.R. Elfriede Auinger,
o Rechtsanwalt Dr. Walter Schuppich,
o Univ.Prof. Dr. Georg Geyer, ehem. Vorstand der II. Univ.Klinik
für Innere Medizin,
o Dr. Walter Dobner, Leiter der Rechtsabteilung des Wiener
Krankenanstaltenverbundes.
Finanzielle Hilfe bis zu maximal 300.000 Schilling pro
Einzelfall können Patienten zugute kommen, die durch eine
medizinische Untersuchung, Behandlung oder Nichtbehandlung in
einem Krankenhaus oder Pflegeheim der Stadt Wien einen Schaden
erlitten haben und gleichzeitig eine erfolgreiche Durchsetzung der
Ansprüche nur mit einem aufwendigen und lange dauernden
Beweisverfahren oder nicht mit Sicherheit zu erwarten ist. Auch
ist die soziale Situation des Patienten zu berücksichtigen.
Voraussetzung für eine Hilfe ist ein Hauptwohnsitz in Wien.
(Schluß) nk/
Rückfragehinweis: PID-Rathauskorrespondenz: www.magwien.gv.at/vtx/vtx-rk-xlink/
Norbert Kettner
Tel.: 4000/81 845
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