• 09.03.1999, 10:22:53
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  • OTS0074

ARBÖ: Auch ein stehender Pkw kann gelenkt werden

Wien (ARBÖ) - Auch das Anschieben eines Autos in
alkoholisiertem Zustand kann zum Verlust des Führerscheins und
einer hohen Geldstrafe führen, warnt die ARBÖ-Verkehrsjuristin
Mag. Renate Göppert nach einem Erkenntnis des
Verwaltungsgerichtshofs.

Ein Fahrzeuglenker wurde für schuldig befunden, einen Pkw in
einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt und dadurch
eine Verwaltungsübertretung begangen zu haben. Vehement bestritt
der Lenker, den Pkw gelenkt zu haben. Er habe den Zündschlüssel
ins Schloß des Fahrzeuges gesteckt, die Lenkradsperre und die
Automatik gelöst, wobei er so "halb" im Fahrzeug gesessen und mit
einem Fuß im Fahrzeug und mit dem anderen auf der Straße gewesen
sei. Er habe die Lenkung bedient und mit einer oder mehreren
Personen das Fahrzeug in eine Gasse zurückgeschoben. Der Motor des
Fahrzeuges sei dabei nicht gelaufen.

Der Verwaltungsgerichtshof schloß sich den Ausführungen des
Beschwerdeführers nicht an und stellte eindeutig fest: Wer einen
Pkw mit Hilfe einer oder mehrerer Personen derart zurückschiebt,
daß er sich selbst mit einem Fuß im Pkw mit dem anderen auf der
Straße befindet und dabei die Lenkung bedient, lenkt dieses Kfz im
Sinne des § 5 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung, auch wenn der Motor
nicht läuft.

Unter dem Begriff "lenken" nach § 5 Abs. 1 StVO ist jedenfalls
eine aktive Handlung, nämlich die Betätigung der hiefür
vorgesehenen Einrichtung eines in Bewegung befindlichen Fahrzeuges
zu verstehen. Die ARBÖ-Verkehrsjuristin: "Dabei ist es
gleichgültig, ob der Motor läuft oder nicht."

Abschließender Rat von Mag. Renate Göppert vom ARBÖ: "Setzen
Sie sich in alkoholisiertem Zustand sofort auf den Beifahrersitz
und übergeben Sie den Zündschlüssel einer nüchternen Person Ihres
Vertrauens, die Sie sicher nach Hause chauffiert."

Rückfragehinweis: ARBÖ Presse

Tel.: (01) 89121-244
e-mail: [email protected]

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