• 04.03.1999, 10:50:19
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  • OTS0096

Mietervereinigung fordert Abschaffung von diskriminierenden Paragraphen im Mietrechtsgesetz

Wien (OTS) - Doris Bures, Vorsitzende der Mietervereinigung
Österreichs, unterstützt den Vorstoß von SP-Justizsprecher Jarolim
für eine bessere rechtliche Stellung gleichgeschlechtlicher
LebenspartnerInnen.

Die derzeit herrschende Ungleichbehandlung wirkt sich vor allem im
Mietrecht aus.

§14 Abs. 3 Mietrechtsgesetz beinhaltet u.a. das Eintrittsrecht
für den Lebensgefährten in den Mietvertrag des verstorbenen
Hauptmieters. Nach gängiger höchstgerichtlicher Rechtssprechung gilt
dies nur für verschiedengeschlechtliche LebensgefährtInnen,
ausdrücklich jedoch nicht für gleichgeschlechtliche.

In der Praxis heißt dies, daß im Todesfall der überlebende Partner
einer gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft keine rechtliche
Möglichkeit besitzt, die Wohnung - welche oft gemeinsam
jahrzehntelang bewohnt und adaptiert wurde - zu übernehmen. Neben der
emotionalen Katastrophe bedeutet das für den Überlebenden auch ein
wirtschaftliches Desaster.

In den letzten Jahren hat sich dieser Mißstand vor allem durch
die Aids-Krise verschärft, denn in zahlreichen Fällen haben die
Überlebenden durch das HIV-Virus nicht nur ihren Partner, sondern
zugleich auch ihre Wohnung verloren.

Angesichts dieser Problematik fordert Doris Bures, die Vorsitzende
der Mietervereinigung Österreichs, die rasche Abschaffung dieser
diskriminierenden Bestimmungen des Mietrechts, die eine Verletzung
des Gleichheitsgrundsatzes darstellen.

Rückfragenhinweis: Mietervereinigung Österreichs,
Tel.: 01/40 185, Fax:01/40 185-33

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