• 18.02.1999, 09:27:19
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  • OTS0051

Deregulierung des Anlagenrechtes: Statt Reformwerk nur Brösel?

Skeptischer Kommentar von Doz. Schwarzer in der jüngsten Ausgabe der Fachpublikation "Umweltschutz der Wirtschaft"

pwk - Das Vorhaben eines einheitlichen deregulierten Anlagenrechts
ist gut gestartet. Allerdings mehren sich erstzunehmende
Befüchtungen, daß es die Ziellinie der parlamentarischen
Verabschiedung nicht erreicht und nur ein Torso übrigbleibt, der sich
nicht mehr viel von der bisherigen Situation unterscheidet. ****

Parteivorstände und Regierungsklausuren bestätigen zwar die Ziele
der Anlagenrechtsreform. Trotzdem sehen manche voraus, daß das
Reformwerk den entscheidenden Akteuren infolge von
Kompetenzstreitigkeiten "unter der Hand zerbröselt", befürchtet der
Leiter der Umweltpolitischen Abteilung, Stephan Schwarzer, im
Leitartikel zur jüngsten Ausgabe der von der Wirtschaftskammer
Österreich herausgegebenen Fachpublikation "Umweltschutz der
Wirtschaft". Die sechsmal pro Jahr erscheinende Zeitschrift
informiert über aktuelle Entwicklungen in der Umweltszene.
Schwerpunkte sind Analysen zu neuen Umweltvorschriften, zur
Rechtsprechung sowie zu praktischen Fragen des Umweltrechtes.

Es verbleibe, so Schwarzer weiter, nur noch relativ wenig Zeit, um
das Betriebsanlagenrecht im Parlament zu beschließen. Nur noch knapp
vier Monate stünden dafür zur Verfügung. Dem Argument mancher
Kritiker, ein so wichtiges Vorhaben dürfe "nicht unter Zeitdruck"
diskutiert werden, ist entgegenzuhalten, daß wichtige Reformen ohne
Zeitdruck wahrscheinlich überhaupt nie beschlossen würden.

Der vorliegende Entwurf zielt, wie berichtet, auf eine
Vereinfachung und Zusammenfassung von Kompetenzen ("one stop shop-
Prinzip") ab. Dies setzt logischerweise voraus, daß andere Behörden
bisher bestehende Genehmigungszuständigkeiten abgeben. Kernpunkt der
Reform ist nach Ansicht Schwarzers die Einbeziehung des Baurechts in
das Betriebsanlagengenehmigungsverfahren und damit der Wegfall der
separaten baubehördlichen Bewilligungsverfahren. Die mancherorts
geforderte Ausklammerung des Baurechts aus dem one stop shop-Prinzip
wäre demnach sinnwidrig.

Entgegen mancher oberflächlicher Kritik stärkt der Entwurf per
saldo die Nachbarrechte. Bei der Vorschreibung nachträglicher
Auflagen gibt beispielsweise der Entwurf den Nachbarn
Parteienstellung, unabhängig davon, ob sie im
Erstgenehmigungsverfahren Einwendungen erhoben haben.

"Wird der Entwurf nicht verwirklicht, droht eine Explosion der
Rechtsvorschriften", sorgt sich Schwarzer. Es bliebe nicht nur bei
der bereits jetzt unhaltbaren Situation der Rechtszersplitterung.
Binnen weniger Jahre würde sich vielmehr eine neue Vorschriftenflut
auf Wirtschaft und Behörden ergießen, weil sämtliche EU-Vorgaben, die
das Anlagenrecht betreffen, keinen Unterschied zwischen gewerblichen
und nichtgewerblichen Anlagen machen. Als EU-Mitglied ist Österreich
verpflichtet, die EU-Vorgaben für beide Bereiche umzusetzen. Dazu
sollte das Betriebsanlagengesetz nach Meinung des Umweltexperten eine
einheitliche Grundlage bieten: "Scheitert es, so muß in jedes
einzelne Gesetz, das Regelungen für Betriebsanlagen enthält, eine
Extra-Umsetzungsnorm aufgenommen werden. Insgesamt würde das pro EU-
Rechtsnorm 20 bis 30 österreichische Umsetzungsakte in Form von neuen
Gesetzen oder Novellen erfordern".
(Schluß) hp
Rückfragehinweis: Abteilung für Umweltpolitik

Doz. Dr. Stephan Schwarzer
Tel. 501 05 DW 4197

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