Wirtschaft prüft Klagen auf Schadenersatz
Wien (OTS) - Obwohl Ministerin Prammer keine befundeten
Augenverletzungen dokumentieren kann und seit Wochen über ein
Gutachten des AKH Wien, Prof. Dr. M. Stur (83 Sekunden direkter
Bestrahlung der Netzhaut können das Auge vorübergehend blenden aber
keine Verletzung verursachen!), verfügt, wird weiterhin ein
nachweislich ungefährliches Produkt als gefährlich verleumdet. In
Österreich haben diese "starken" Lasergeräte der Klasse 3B bis 5mWatt
Leistung geschätzte 250.000 begeisterte Kunden im Alter zwischen 10
und 90 Jahren gefunden. Nie ist eine Verletzung passiert. Das
Forschungszentrum Seibersdorf bestätigt, daß auch der internationalen
Expertengemeinschaft bisher keinerlei Augenverletzungen verursacht
durch Geräte dieser Klasse bekannt sind. Auch die ins Treffen
geführten angeblich möglichen Irritationen von z.B. Schulbuslenkern
erschienen angesichts der weit größeren Blendungsgefahr durch z.B.
die neuen Xenon Scheinwerfer an den Haaren herbeigezogen. Die Fa.
Hinterecker Ges.m.b.H., 1180 Wien, als größter Importeur der
betroffenen Lasergeräte wird alle rechtlichen Schritte prüfen, mit
Schadenersatzklagen gegen den Gesetzgeber vorzugehen, um dadurch das
fahrlässig schwer in Mißkredit gebrachte Produkt bei den Konsumenten
zu rehabilitieren. Auch die WK Österreich, vertreten durch Präsident
Maderthaner und Generalsekretär Dr. Stummvoll, sprechen von einer
sachlich unbegründeten und nicht gesetzeskonformen Aktion von Frau
Ministerin Prammer.
Gutachten vom AKH Wien, Univ.-Klinik für Augenheilkunde und
Optometrie, Vorstand: o.Univ.Prof.Dr.H.Freyler, Ambulanz für
Netzhautgefäß- und Makulakrankheiten, Leiter: a.Univ.Porf.Dr. Michael
Stur
Sehr geehrter Herr Hinterecker!
Bezugnehmend auf Ihre Anfrage, ob es durch die mißbräuchliche
Verwendung von Laserpointern zu Augenschäden kommen kann, erlaube ich
mir aus der Sicht eines ophthalmologischen Laserchirurgen und
Laserschutzbeauftragten der Augenklinik folgende Stellungnahme
abzugeben:
Bei den handelsüblichen Laserpointern handelt es sich um
Diodenlaser roter Wellenlänge, die mit zwei oder drei 1,5 V Batterien
betrieben werden und einen unfokussierten, geringgradig divergenten
Laserstrahl ausstrahlen. Dieser Laserstrahl hat, je nach Hersteller
und Modell, an der Austrittsöffnung eine Leistung von typischerweise
300 MyW bis 5mWatt.
Die Frage, ob eine Laserstrahlung eine für die Netzhaut
gefährliche Leistung erreicht, hängt von mehreren Faktoren ab.
Erstens muß der Laserstrahl auf die Netzhaut fokussiert werden,
zweitens muß eine gewisse Expositionsdauer erreicht werden, drittens
muß das Auge während dieser Expositionsdauer völlig unbeweglich sein
und viertens muß die benutzte Wellenlänge eine entsprechende
Absorption im Gewebe aufweisen, damit eine thermische Läsion - eine
Verbrennung - entsteht. Die beste Absorption im Auge hat eine gelbe
Wellenlänge, schlechter absorbieren grün und orange, am schlechtesten
wird rot absorbiert.
In Bezug auf den Laserpointer stehen folgende Tatsachen
konstruktionsbedingt fest:
Der Laser strahlt kein echt kohärentes Laserlicht aus, weil
Diodenlaser stets ein divergentes Licht aussenden, deswegen wird der
Laserstrahl mit einer Linse annährend kohärent gemacht. Eine
Fokussierung auf die Netzhaut erfordert daher ein Hilfslinsensystem.
Der Laserpointer wird zudem meist nicht mit einem Stativ verwendet,
sondern in der Hand gehalten, wodurch es unmöglich ist, den
Laserfleck länger als einige Sekundenbruchteile exakt auf einer
Stelle zu halten. In einer Entfernung von 5 bis 7 Metern bewegt sich
der mit der freien Hand gehaltenen Laserpointer erzeugte Fleck
ständig mindestens 5 bis 10 mm, meist aber einige Zentimeter. Wird
ein unbeteiligter Beobachter von diesem Laserfleck am Auge getroffen,
löst dies einen Reflex aus. Dies kann entweder dazu führen, daß der
Beobachter direkt in den Laserstrahl blickt und dann blinzelt oder
wegschaut, oder daß er, durch den Laser irritiert, sofort wegschaut.
Im ersten Fall kann es zu einem kurzzeitigen Belichten der Makula mit
dem Laserlicht kommen. Die rote Wellenlänge des Laserpointers wird
von den Pigmenten des Augenhintergrunds aber auch nur sehr schlecht
resorbiert. Die Belichtung der Makula führt zu einem Blendeffekt, das
heißt, die Netzhaut wird durch das rote Licht zunächst ausgebleicht -
das Sehpigment wird komplett verbraucht - und erst nach einer
Erholungszeit von einigen Minuten - in denen neues Sehpigment
gebildet wird - wird wieder ein volles Sehvermögen erreicht. Während
der Erholungszeit sieht der Patient einen dunklen Fleck, der Nachbild
genannt wird. Blendungserscheinungen dieser Art treten bei direktem
Blick auf jede Lichtquelle, wie zum Beispiel bei der Sonne, bei einem
Blitz eines Photoapparates oder bei einer einfachen Kerze auf. Diese
vorübergehende Blendung der Netzhaut ist harmlos und führt zu keinen
bleibenden Schäden.
Lichtschäden der Netzhaut sind in der Regel dadurch bedingt, daß
der natürliche Blinkreflex oder der Wegschaureflex unterdrückt werden
oder dadurch, daß extrem starke Lichtquellen auf das Auge gerichtet
werden. So ist bekannt, daß bei Drogensüchtigen, die im Drogenrausch
minutenlang in die Sonne blicken, schwere Verbrennungen der Netzhaut
auftreten können. Ebenso kann es bei Patienten während einer durch
Komplikationen verlängerten Augenoperation zu Lichtschäden der
Netzhaut durch das Operationsmikroskop kommen. Auch sind Lichtschäden
der Netzhaut durch Laserstrahlen seit Jahren in der
ophthalmologischen Literatur bekannt. Meist handelt es sich um
Schäden durch Hochenergielaser, wie sie in der Industrie oder zu
militärischen Zwecken verwendet werden. In diesen Fällen wurde Laser
verwendet, deren Leistung im Wattbereich (mehr als 1000 mW) lag oder
die eine Wellenlänge im Infrarotbereich, die keinen Schutzreflex
auslöst, aussendeten.
Zweifellos wäre es auch denkbar, durch eine spezielle Vorrichtung,
die den Laserpointer auf einem Stativ fixiert, mit einem
Hilfslinsensystem auf die Netzhaut fokussiert, ebenso den Kopf
fixiert und Augenbewegungen und den Lidschluß unterdrückt, bei
mehrminütiger Belichtung der Netzhaut einen gewissen Effekt auf die
Netzhaut zu erreichen, wobei gar nicht sicher ist, ob nicht im
menschlichen Auge - im Gegensatz zu einem Modellauge aus Kunststoff -
die erzielbare Erwärmung durch die starke Durchblutung der Aderhaut
und den damit erzeugten Abkühleffekt sowie durch die geringe
Absorption des roten Lichtes in den Pigmenten der Aderhaut so
reduziert wird, daß eine Koagulationswirkung verhindert wird!
In der Augenheilkunde wird derzeit ein roter Diodenlaser im Rahmen
der photodynamischen Therapie der neovaskulären Makulopathie erprobt.
Dabei wird ein Laserstrahl mit einer Fleckgröße (auf der Netzhaut)
zwischen 0,4 mm und 6 mm insgesamt 83 Sekunden lang direkt auf die
Makula gerichtet, ohne daß dadurch eine thermische Läsion entsteht.
Die Wirkung entsteht ausschließlich durch Absorption in einem vorher
intravenös applizierten Medikament, das durch das Laserlicht
aktiviert wird. Die dafür verwendete Leistung liegt zwischen 0,6 mW
(0,4 mm Fleckgröße) und 195 mW (6,4 mm Fleckgröße). Wenn also in
einem entsprechend fixierten und mit Hilfslinsen ausgerüsteten System
ein 1 mm großer Fleck auf der Netzhaut 83 Sekunden lang mit 5mW
belichtet werden kann, ohne daß eine thermische Wirkung (Verbrennung
der Netzhaut) eintritt, ist es nicht möglich, daß eine solche Wirkung
mit einem aus 5 Meter Entfernung mit der freien Hand auf einen frei
beweglichen Beobachter innerhalb von Sekundenbruchteilen erzielt
werden kann!
Es sind in der Literatur bisher keine Fälle bekannt, die durch
einen Laserpointer eine bleibende Schädigung der Netzhaut erlitten
haben. Es werden aber etliche Fälle zitiert, wo durch den
Laserpointer Blendeffekte verursacht wurden, die für die Betroffenen
durchaus lästig waren und zu Unannehmlichkeiten geführt haben. Diese
Blendeffekte können - wie erwähnt - durch jede andere Lichtquelle
genauso verursacht werden und stellen keine spezielle Gefährdung
unbeteiligter Personen durch Laserpointer dar. Die Laserpointer habe
sich seit Jahren bei Diavorträgen und bei Multimedia-Präsentationen
bewährt und sollten durch fehlgeleitete Verdächtigungen keinesfalls
in Mißkredit gebracht werden.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Michael Stur
Rückfragehinweis: Hinterecker Ges.m.b.H.,
Ing. Dietmar Hinterecker,
Tel.: 01/47 89 144
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