• 11.02.1999, 11:50:23
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  • OTS0159

Sonden-, Flüssignahrung bei Heimbewohnern abgelehnt

Linz (OTS) - Der Vorsitzende der Bundessektion Landesanstalten und
Betriebe in der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst, Johann Hable ist
empört über die chefärztliche Anordnung der OÖ. Gebietskrankenkasse,
die ab sofort die Kostenübenahme für ärztlich verordnete (Rezept!)
Flüssig- und/oder Sondennahrung für die Bewohner/Patienten der Alten-
und Pflegeheime verweigert.

Die OÖ. Gebietskrankenkasse bilanziert positiv und erwirtschaftet
Gewinne.

Es ist seitens des Vorsitzenden der Bundessektion Landesanstalten
und Betriebe nicht einzusehen, daß die OÖ. Gebietskrankenkasse zu
Lasten der kranken und alten Menschen den Sparstift ansetzt.

Die Betroffenen wundern sich, daß ihnen dieses Medikament, das sie
zum Leben dringend benötigen, aus Kostengründen vorenthalten wird,
obwohl sie lange Jahre brav Kassenbeiträge einbezahlt haben.

Es darf nicht soweit kommen, daß nur finanziell besser gestellte
Patienten die bestmögliche und medizinische und pflegerische
Behandlung erfahren.

Auch die chronisch Kranken und die alten Menschen haben Anspruch
auf die bestmögliche Heilbehandlung.

Eine Zweiklassenmedizin wird seitens der Bundessektion abgelehnt.

Hable fordert die OÖ. Gebietskrankenkasse auf, diese unsoziale
Anordnung zurückzunehmen.

Rückfragehinweis: Gewerkschaft Öffentlicher Dienst
Bundessektion Landesanstalten und Betriebe,
Johann Hable, Tel.: 0732/46 42 66/20

*** OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER

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