• 04.02.1999, 10:34:13
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  • OTS0091

AK Test: Na Prost - Frisch gepreßter Orangensaft mit "Schadstoffen"=

Wien (OTS) – Frisch gepreßte Orangensäfte enthalten häufig
Rückstände an Oberflächenbehandlungsmitteln aus den Schalen,
kritisiert die AK die Ergebnisse ihres aktuellen Tests in Wiener
Saftbars. Konsumenten erwarten sich bei einem frischen Saft auch
eine einwandfreie Qualität, sagen die AK Konsumentenschützer. Auch
im Geschäft müssen behandelte Früchte gekennzeichnet sein. Daher
soll der Konsument deutlich darauf hingewiesen werden, wenn zur
Saftherstellung behandelte Früchte verarbeitet werden. Bei
Zitrusfrüchten muß der Grenzwert für Oberflächenbehandlungsmittel
in Säften herabgesetzt werden, verlangt die AK. ****

Frisch gepreßte Orangen spenden Vitamine und lassen sich aus der
Grippezeit nicht mehr wegdenken. Aber: Die frischen Säfte
enthalten häufig Spuren von Oberflächenbehandlungsmitteln, die
aus der Behandlung der Orangen stammen. Die AK Konsumentenschützer
haben 21 frisch gepreßte Orangensäfte aus Wiener Saftbars in
Restaurants und Supermärkten sowie Saftstandeln in Einkaufszentren
untersucht. Überdies wurden auch sechs industriell erzeugte
Orangensäfte im Packerl bzw in der Flasche getestet.

"Frisch gepreßte Schadstoffe"
Bei knapp der Hälfte der untersuchten frisch gepreßten Säfte
konnten die Oberflächenbehandlungsmittel Thiabendazol (E233) oder
o-Phenylphenol (E231, E232) nachgewiesen werden. Das ist für ein
Produkt, bei dem die Konsumenten naturbelassene Früchte erwarten,
völlig unbefriedigend, sagen die AK Konsumentenschützer. Bei 10
Prozent lag der Schadstoffgehalt sogar über dem derzeit geltenden
Grenzwert. Nach der strengeren deutschen Grenzwert-Verordnung in
Zitrussäften wäre sogar bei einem Viertel der frischgemachten
Säfte die Grenzwerte überschritten gewesen.
Bei den abgepackten Säften konnten in keiner der Proben
Schadstoffe gefunden werden, zeigt der AK Test.

Die österreichische Schädlingsbekämpfungsmittel-Höchstwerte-
Verordnung sieht bei diesen Produkten für o-Phenylphenol einen
Grenzwert von 0,01 mg/kg vor und für Thiabendazol einen Grenzwert
von 0,05 mg/kg. In Deutschland gilt für diesen Stoff ein Grenzwert
von 0,01 mg/kg, speziell in Zitrussäften.

Thiabendazol und o-Phenylphenol werden zur Schädlingsbekämpfung
und zur Oberflächenbehandlung von Zitrusfrüchten eingesetzt. Diese
Stoffe wirken gegen Mikroorganismen. Beim Verkauf behandelter
Früchte muß im Rahmen der Kennzeichnung auf die Verwendung dieser
Stoffe hingewiesen werden. Für die Herstellung von Fruchtsäften
ist das nicht notwendig, aber es muß ausschließlich frisches oder
durch die Kälte haltbar gemachtes Obst verwendet werden.

Mehr Sicherheit für Konsumenten
Die AK verlangt eine klare Grenzwert-Regelung speziell für
Zitrussäfte. Darüber hinaus will die AK für Thiabendazol einen
strengeren Grenzwert. Bei der Novellierung der
Schädlingsbekämpfungsmittel-Höchstwerte-Verordnung muß – wie auch
in Deutschland – dieser Grenzwert für Zitrussäfte auf 0,01 mg/kg
herabgesetzt werden.

Die AK fordert eine zuverlässige Kennzeichnung, wenn zur
Saftherstellung behandelte Zitrusfrüchte verwendet wurden. Gerade
bei frisch gepreßten Säften, die zwischen 56 und 150 Schilling pro
Liter kosten, erwarten sich die Konsumenten eine gute Qualität.
Daher sollen Konsumenten klar darauf hingewiesen werden, wenn
Säfte aus oberflächenbehandelten Früchten hergestellt wurden.

Rückfragehinweis: AK Wien

Presse Thomas Angerer
Tel.: (01)501 65-2578

*** OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER

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