- 29.01.1999, 09:21:08
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Punkteführerschein kommt in Fahrt KfV begrüßt bestimmte Kukacka-Bedingungen - jedoch kein Tausch "Punkte gegen Entzug" und keine zusätzliche Bürokratie durch Extra-Überprüfung der schweren Delikte!
Wien (OTS) - Positiv kommentiert das Kuratorium für
Verkehrssicherheit einige der Vorschläge des Verkehrssprechers der
ÖVP, Abg.z.NR Mag. Helmut Kukacka, zum Punkteführerschein.
1. Die Bedingung, wonach der Punkteführerschein nur schwere
Verkehrsdelikte und keine Bagatelldelikte umfassen dürfe und auf die
Eliminierung von notorischen Wiederholungstätern abzielen solle, wird
begrüßt.
2. Ebenso zuzustimmen ist der Bedingung, wonach kein
unverhältnismäßig hoher Bürokratieaufwand verursacht werden dürfe.
Dies sei, so das KfV, durch die bereits etablierte
Führerscheinzentralkartei sowie das schlanke System eines
'Punkteführerschein light' garantiert.
3. Begrüßenswert ist auch die Forderung, wonach bei gerichtlich
strafbaren Verkehrsdelikten ein Führerscheinentzug nicht durch die
Verwaltungsbehörde, sondern durch den Richter erfolgen solle.
4. Ebenso positiv ist die Forderung zu werten, wonach ein
Punkteführerscheinsystem Anreize für die betroffenen Lenker, etwa
durch den Besuch von Verhaltenskursen und Einstellungstrainings,
enthalten solle.
Unverständlich und abzulehnen, so das KfV, seien jedoch zwei
Forderungen von Abg. Kukacka, die dem Wesen eines
Punkteführerscheinsystems völlig widersprechen:
1. Die Bedingung, wonach vor einer Punktevergabe die Gefährlichkeit
der Übertretung im Verwaltungsstrafverfahren konkret geprüft werden
müsse, widerspricht völlig der Forderung, wonach der
Punkteführerschein nur schwere Verkehrsdelikte beinhalten soll. Die
Gefährlichkeit des betreffenden Delikts ist ja schon dadurch gegeben,
daß es sich um ein besonders schweres, unfallkausales
Verkehrsvergehen handelt. Eine derartige zusätzliche Prüfung im
Verwaltungsverfahren würde überdies auch der Forderung nach geringem
Bürokratieaufwand völlig widersprechen.
2. Die Ausklammerung von 'Doppelsanktionen' in Form von Punkten und
gleichzeitigem Führerscheinentzug muß aus Gründen der
Präventivwirkung und aus fachlicher Sicht ebenfalls abgelehnt werden.
Bekanntlich ist das Punkteführerscheinsystem kein Straf-, sondern ein
Bewährungsmodell, das von der Tatsache ausgeht, dem betreffenden
Autolenker, der ein schweres Delikt gesetzt hat, nicht sofort den
Führerschein zu entziehen, sondern ihm quasi 'eine Rute ins Fenster
zu stellen'. Die kurzzeitigen Führerscheinentzüge, die 1995 für
besonders schwerwiegende Verkehrsvergehen eingeführt wurden, haben
jedoch deutlich zur Verbesserung der Unfallbilanz beigetragen. Ein
Abtausch 'Punkte gegen Führerscheinentzug' würde somit das
Punkteführerscheinsystem durchlöchern und keine Verbesserung, sondern
unter Umständen eine Verschlechterung der Verkehrssicherheit bringen.
Das Kuratorium für Verkehrssicherheit fordert daher die
verantwortlichen Politiker auf, die in verschiedenen Ländern der Erde
praktizierten Punkteführerscheinsysteme genau zu studieren und ein
schlankes österreichisches System nicht durch Forderungen, die der
Präventivwirkung widersprechen, zu verwässern.
Rückfragehinweis:
Kuratorium für Verkehrssicherheit
Tel.: 01/71770 - 0 / Ölzeltgasse 3
1031 Wien e-Mail:[email protected]
Internet: http://www.kfv.or.at =
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