• 28.01.1999, 19:35:14
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  • OTS0245

Sitzung des NÖ Landtages - 2. Fortsetzung=

St.Pölten (NLK) - Abgeordneter Mag. Johannes H e u r a s (VP)
referierte zum Sechzehnten und Siebzehnten (1996-1997) Bericht der
Volksanwaltschaft an den NÖ Landtag sowie die Äußerung der NÖ
Landesregierung.

Klubobmann Franz M a r c h a t (FP) bezeichnete es als
bedauerlich, daß mit 694 Beschwerden gegenüber Landes- und
Gemeindeverwaltungen diese Zahl stark gestiegen sei. Der Großteil der
Beschwerden betreffe das Raumordnungs- und Baurecht. Bei der
Raumordnung stehe unbedingt eine Gesetzesnovelle an, die dem Bürger
eine entsprechende Beteiligung im Verfahren gewährleiste. Beim
Baurecht seien die Bürgermeister aufgrund der Fülle an Bestimmungen
als erste Instanz oft überfordert. Sein Vorschlag laute, die erste
Instanz bei den Bezirkshauptmannschaften mit weisungsfreien Experten
anzusiedeln. Im Gewerberecht habe sich sehr vieles gebessert, es käme
aber noch immer zu Beschwerden wegen zehnmonatiger Untätigkeit. Beim
Ausländergrundverkehr bedürfe es einer gesetzlichen Regelung, die
EU-konform sei und trotzdem nicht den Ausverkauf der Heimat
vorantreibe.

Abgeordneter Bernhard G r a t z e r erinnerte daran, vor zwei
Jahren den Antrag gestellt zu haben, den Volksanwalt in die
Ausschußsitzungen einzubinden. Die Fraktion, für die er damals diesen
Antrag gestellt habe, habe sich aber im Ausschuß nicht einmal zu Wort
gemeldet. Bei diesem Bericht gehe es nicht darum, die Verwaltung zu
loben, sieben- bis neunjährige Bewilligungsverfahren und Verweise auf
schriftliche Eingaben ohne Hinweise auf dafür nötige Stempelmarken
müßten zu denken geben.

Für Abgeordneten Mag. Martin F a s a n (GA) ist es
bemerkenswert, daß die Zahl der Beschwerdefälle deutlich gestiegen
ist. Noch bemerkenswerter sei aber, daß ein Siebentel der
Beschwerdefälle laut Volksanwaltschaft auch berechtigt sind. Anhand
einiger Beispiele zeigte er auch eklatantes Fehlverhalten der Behörde
auf. Immer wieder spiele auch Ignoranz und Bürokratie eine Rolle,
dies müsse abgestellt werden.

Abgeordneter Herbert K a u t z (SP) sagte, daß es unter den
insgesamt 694 Beschwerdefällen natürlich auch Fälle gebe, die
berechtigt seien oder wo es - bewußt oder unbewußt - zu Schlampereien
gekommen sei. Anhand einiger Beispiele versuchte er außerdem
aufzuzeigen, daß es aufgrund fehlender Dialog- und
Konsensbereitschaft der Beteiligten und fehlender klarer gesetzlicher
Bestimmungen immer wieder zu jahrelangen Rechtsstreitigkeiten komme.

Abgeordnete Sissy R o t h (VP) meinte, daß man die Zahl der
Beschwerdefälle immer in bezug zur Gesamtbevölkerung stellen müsse.
Eine wichtige Rolle spiele auf jeden Fall auch die verstärkte Präsenz
der Volksanwaltschaft. Außerdem leiste die Mehrheit der
Gemeindebediensteten und Landesbeamten gute Arbeit. Sie schlug vor,
als Voraussetzung für die Tätigkeit als Volksanwalt ein einmonatiges
Praktikum in einer Gemeindeverwaltung zu absolvieren. Auch die
Ausbildungskurse der Kommunalakademie sollten genützt werden.
Natürlich gebe es einen Mangel an Flexibilität und zu viele Gesetze.
Für Niederösterreich würden vom Volksanwaltsbudget 11,4 Millionen
Schilling bereitstehen. Auch bei der Volksanwaltschaft sollte eine
Evaluierung der Leistungen vorgenommen werden.

Der Bericht wurde einstimmig zur Kenntnis genommen.

Die folgenden beiden Anträge (Berichterstatter: Abgeordneter Karl
M o s e r , VP) wurden bei getrennter Abstimmung gemeinsam
behandelt :

NÖ Elektrizitätswesengesetz (Umsetzung der
Elektrizitäts-Binnenmarktrichtlinie, EU-Konformität, Steigerung des
Anteils erneuerbarer Energieträger etc.)

Änderung des NÖ Starkstromwegegesetzes

Abgeordneter Mag. Martin F a s a n (GA) bezeichnete den
Gesetzesentwurf als "umweltpolitisches Trauerspiel". Niederösterreich
bekenne sich zwar zum Klimabündnis und zum Toronto-Ziel, tue aber
nicht viel dazu, diese zu erreichen. Auch gebe es keine
Tarifbefreiung für erneuerbaren Strom. Niederösterreich habe zwar 45
Windkraftanlagen, was im Vergleich zu Gesamtösterreich durchaus
positiv sei. In Dänemark beispielsweise gebe es jedoch 5.000 Anlagen.
Windräder würden keinesfalls die Landschaft verschandeln. Im Weißbuch
der Energiekommission sei festgehalten, daß es bei entsprechender
Förderung von Windkraftanlagen möglich sei, bis 2010 500.000
Arbeitsplätze zu schaffen. Er verwies auf das einigermaßen
erfolgreichere Nachbar-Bundesland Oberösterreich. Er stellte einen
R e s o l u t i o n s a n t r a g , in dem ähnlich wie in
Vorarlberg eine ökosoziale Steuerreform gefordert wird. Es handelt
sich dabei um ein aufkommensneutrales Umsteuerungsmodell, das Arbeit
niedriger und den Verbrauch von Ressourcen höher besteuert. Enthalten
ist ein Arbeitsplatzbonus für die Wirtschaft von 10 Prozent und eine
Entlastung der Landwirtschaft von 2,8 Milliarden Schilling. Für alle
Privatpersonen ist ein Umweltbonus von jährlich 10.000 Schilling
vorgesehen. Im Gegenzug solle die Energiesteuer auf Kohle, Öl, Gas
sowie Elektrizität schrittweise angehoben werden. Außerdem sollten
ähnliche Steuermodelle in Dänemark und Schweden auf ihre
Umsetzbarkeit in Österreich geprüft werden.

Abgeordneter Dkfm. Edwin R a m b o s s e k (FP) bezeichnete
Österreich als Energie-Hochpreisland in Europa. Niederösterreich
müsse nun ein Ausführungsgesetz nach einem "schwammigen"
Bundes-Elektrizitätsgesetz erlassen. Dies werde den weiteren Verkauf
der E-Wirtschaft nicht verhindern.

Abgeordnete Mag. Brigid W e i n z i n g e r (GA) meinte, es
gehe um die Überlebensfrage von vergleichsweise winzigen
österreichischen Elektrizitätsunternehmen. Es gebe keine
eigenständige Politik, keine ökologische Abstimmung zwischen den
Kraftwerken. Auch sei ein weiterer Anstieg der CO2-Emissionen in
Österreich zu erwarten. Das niederösterreichische
Elektrizitätswesengesetz sei nicht beschlußreif, müsse aber bis 19.
Februar beschlossen sein. Sie bezeichnete es als ein "Gesetz mit
Öko-Schmäh". Erneuerbare Energie werde darin schlecht behandelt. Sie
wies auf eine Reihe weiterer Unstimmigkeiten hin.

Der Abgeordnete brachte einen A b ä n d e r u n g s a n t r a g
bezüglich Aufbringung, Abnahmepflicht und Ausgleichszahlungen ein.
Der in Wien gehandhabten Praxis, die Müllverbrennung zur erneuerbaren
Energie hinzuzählen, werde in Niederösterreich gesetzlich kein Riegel
vorgeschoben. Höhere Einspeisetarife als zentralste Rahmenbedingung
fehle ebenso wie eine Gleichsetzung von Biomasse und Windenergie
bezüglich der Förderpraxis. Die gemeinsame politische Kompetenz von
Landwirtschaft und erneuerbarer Energie sei unglücklich.

Abgeordneter Wolfgang H a b e r l e r (FP) meinte, die Zahlen
sprächen gegen die Politik, die im Land gemacht werde. Alle
Heizkraftwerke hätten Probleme, die Windkraft stehe praktisch still.
Holz sei als Heizstoff Nummer eins verdrängt worden. In
Niederösterreich seien in Summe zugunsten des Monopolträgers EVN die
erneuerbaren Energieträger geopfert worden. Im folgenden brachte er
einen R e s o l u t i o n s a n t r a g für eine landesweit
gültige Einspeisregelung ein, sodaß ein Tarif in der Höhe von 1,28
Schilling/kWh für 15 Jahre garantiert wird.

Abgeordneter Anton R u p p (SP) bezeichnete es als unbedingt
erforderlich, daß Niederösterreich die 3 Prozent-Marke bis zum Jahr
2005 erreichen muß. Bezüglich der ungleichen Förderrichtlinien nach
dem Biomasse-Fördergesetz für landwirtschaftliche Genossenschaften
und andere Erzeuger werde er einen gemeinsamen Resolutionsantrag mit
Abgeordnetem Schneeberger einbringen. Zudem regte er an, das seit
1980 nicht mehr in Betrieb befindliche kalorische Kraftwerk
Neunkirchen für Hackschnitzelbetrieb umzurüsten und mit einer
Kraft-Wärme-Kupplung zu versehen. Gleiches könnte auch bei
städtischen Fernwärmeheizungen passieren.

Abgeordneter Mag. Klaus S c h n e e b e r g e r (VP) meinte,
daß die Elektrizitätswirtschaft in den letzten zwei Jahrzehnten von
zwei wesentlichen Aspekten geprägt gewesen sei: Vom
Versorgungsmonopol und von der Versorgungspflicht. Aufgrund der vom
Bund geschaffenen Elektrizitätsrichtlinie sei es nunmehr dem Landtag
vorbehalten, das Ausführungsgesetz zu beschließen. Faktum sei, daß
die Elektrizität nunmehr keine Grenzen mehr kenne. Zudem sei die
Elektrizitätswirtschaft vom Versorgungsunternehmen zum
Dienstleistungsunternehmen mutiert. Zu den Tätigkeitsbereichen
gehören vor allem Erzeugung, Übertragung und Verteilung. Als Ziele
nannte er die ausreichende und sichere Versorgung der Bevölkerung und
der Wirtschaft mit kostengünstigem Strom sowie die Erhöhung des
Anteiles erneuerbarer Energie. Besonderes Augenmerk müsse dabei auf
die Realisierung der ökologischen Ziele gelegt werden, nämlich den
Anteil der Elektrizität aus erneuerbaren Energieträgern bis zum Jahr
2005 auf 3 Prozent zu steigern. Niederösterreich liege heute, so wie
in vielen anderen Bereichen auch, bei der Alternativenergie im
Spitzenfeld in Österreich. In einem gemeinsamen
R e s o l u t i o n s a n t r a g mit Abgeordnetem Rupp wird die
Landesregierung aufgefordert, dem Landtag über alle ökologischen
Maßnahmen und deren Erfolg bis spätestens Ende 2000 Bericht zu
erstatten bzw. ein allfälliges Konzept vorzulegen.

Abgeordneter Mag. Martin F a s a n (GA) meinte zu Abgeordnetem
Schneeberger, daß dieser nach wie vor alles in einer Hand sehen
wolle. Er bezeichnete es als "Öko-Schmäh", Abfälle als erneuerbare
Energie auszugeben.

Abgeordneter Wolfgang H a b e r l e r (FP) erklärte, die VP
vertrete die Ansicht, nur was von ihr komme, sei gut.

Der Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag. Weinzinger und Mag.
Fasan wurde abgelehnt. Das NÖ Elektrizitätswesengesetz wurde mit den
Stimmen von VP und SP angenommen. Der Resolutionsantrag der
Abgeordneten Mag. Weinzinger und Mag. Fasan (Ökosoziale Steuerreform)
wurde abgelehnt. Der Resolutionsantrag des Abgeordneten Haberler
(Einspeisregelung für erneuerbare Energien) wurde ebenfalls
abgelehnt. Der Resolutionsantrag der Abgeordneten Mag. Schneeberger
und Rupp (Bericht zum bis Jahr 2000 betreffend ökologische Maßnahmen
und deren Erfolg) wurde angenommen. Die Änderung des NÖ
Starkstromwegegesetzes wurde einstimmig angenommen.
(3. Fortsetzung folgt)

Rückfragehinweis: Niederösterreichische Landesregierung

Pressestelle
Tel.: 02742/200-2163

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