• 27.01.1999, 13:01:25
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  • OTS0198

Effizienzsteigerung durch neues Betriebsanlagengesetz

ÖGUT-Veranstaltung. "Der aktuelle Entwurf zum Betriebsanlagengesetz im Kreuzverhör"

Wien (PWK) - Der Erstellung des Betriebsanlagengesetzes ist eine
jahrelange Diskussion über die Mängel des geltenden Anlagenrechts
vorangegangen. Der jetzt vorliegende Entwurf des
Betriebsanlagengesetzes versucht, den Mangelkatalog Punkt für Punkt
abzuarbeiten. "Im Vordergrund steht das Abrunden des
Anwendungsbereiches sowie der Behördenzuständigkeiten", erklärte der
Leiter der Umweltpolitischen Abteilung in der Wirtschaftskammer
Österreich, Stephan Schwarzer, Mittwoch in seinem Statement zur
heutigen ÖGUT-Veranstaltung "Betriebsanlagengesetz - Der aktuelle
Entwurf im Kreuzverhör von Wirtschaft, Umwelt und Behörden". ****

Der Entwurf forciert die in der Praxis bereits zu beobachtende
Etablierung von Anlagenbehörden, die sämtliche anlagenbezogenen
Zuständigkeiten sowohl im Bereich der Genehmigung als auch der
Überwachung von Anlagen in sich bündeln. Die Effizienzsteigerung
kommt gleichzeitig der Wirtschaft und dem Umweltschutz zugute. In der
Praxis zeigt sich, daß effizient arbeitende Behörden mit geringer
durchschnittlicher Erfahrungsdauer tendenziell weniger Berufungen von
Nachbarn zu verzeichnen haben.

Zeitungskommentare anläßlich der Präsentation des BAG meinten
sinngemäß, der Entwurf wäre eine tolle Sache, aber bezüglich der
Realisierbarkeit sei Skepsis angebracht. Es wäre ein Wunder, wenn
sich nicht jemand finden würde, der das Zustandekommen des Entwurfs
verhindere.

So falsch lagen diese Kommentatoren gar nicht: "Länder, Gemeinden,
Landwirtschaftsministerium und Umweltministerium sorgen sich, so
Schwarzer, um ihre Kompetenzen". In Summe würden, setzten sich diese
Meinungen durch, wesentliche Stücke aus dem BAG herausgerissen. Nur
ein Torso bliebe noch übrig. So sollte nach Ansicht der Kritiker der
Geltungsbereich des BAG wieder auf gewerbliche Betriebsanlagen
zurückgestutzt werden (Schwarzer: "Wozu gliedert man dann das
Betriebsanlagenrecht aus der Gewerbeordnung aus?") und wichtige
Abschnitte des besonderen Teils, zB für die Feuerungsanlagen und die
Abfallbehandlungsanlagen, sollen gestrichen werden. Zurück bliebe ein
neues Betriebsanlagenrecht im Sinne eines zusätzlichen
Betriebsanlagenrechtes, aber nicht im Sinne eines einheitlichen
Betriebsanlagenrechts.

Es ist daher nach Meinung Schwarzers erfreulich, daß auf der
Regierungsklausur beschlossen wurde, das "one-stop-shop-Prinzip"
vollständig (für alle notwendigen Anträge) einzuführen und das UVP-
Verfahren in das Anlagenrecht zu integrieren. Weiters bekräftigte die
Bundesregierung, daß ein einheitliches Anlagenrecht geschaffen werden
soll (also offenbar nicht nur für gewerbliche Anlagen).

Der Wirtschaft liege nichts an einer Anlagenrechtskosmetik,
vielmehr sei eine wirkliche Anlagenrechtsreform erforderlich.
"Deshalb wird die Wirtschaftskammer Österreich die weitere
Entwicklung der Gesetzwerdung des BAG sehr wachsam beobachten",
schloß der WK-Umweltexperte.
(Schluß) HP
Rückfragehinweis: Umweltpolitische Abteilung

Doz. Dr. Stephan Schwarzer
Tel. 501 05 DW 4197

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