- 27.01.1999, 11:10:57
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- OTS0123
ARBÖ: Die wichtigsten Fakten zur privaten Kfz-Zulassung
Wien (ARBÖ) - Am kommenden Montag, dem 1. Februar 1999, ist es
soweit: In neun Bezirken starten die Versicherer die Zulassung von
Krafträdern, Personen- und Kombinationskraftfahrzeugen und deren
Anhängern. Der ARBÖ faßt die wichtigsten Fakten zusammen.
Wer den unten angeführten Bezirkshauptmannschaften ein
Kraftfahrzeug zulassen möchte, hat keine Wahlmöglichkeit mehr. Die
Zulassung - und alle damit verbundenen Tätigkeiten, wie
Kennzeichenhinterlegung, Änderungen in der Zulassung oder
Abmeldungen - müssen von den neuen Zulassungsstellen durchgeführt
werden. Die Behörde wird nur mehr tätig, wenn es um Auskünfte oder
Kennzeichenentzug geht, bzw. während des Probebetriebes auch noch
für die Zulassung von Lkw, landwirtschaftlichen Fahrzeugen,
Sonderkraftfahrzeugen und deren Anhängern.
Mag. Elisabeth Brugger-Brandau, volkswirtschaftliche Referentin
des ARBÖ: "Hat die Versicherung, bei der man seine Kfz-
Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat, im Bezirk keine
Zulassungsstelle, dann muß die Zulassungsstelle eines anderen
Versicherers die Zulassung übernehmen."
Die Kosten: ATS 480,- / EUR 34,88 an den Versicherer, weiters
eine Pauschalgebühr an die Behörde von ATS 660,- / EUR 47,96 bei
Zulassung und ATS 360,- / EUR 26,16 bei Abmeldung. Dazu kommen ATS
194,- / EUR 14,10 für die Kennzeichentafeln und ATS 15,- / EUR
1,09 für § 57a-Pickerl.
Stempelmarken entfallen, die Gebühren werden bar beglichen. Es
müssen die selben Dokumente vorgelegt werden, wie bei der
behördlichen Zulassung, informiert der ARBÖ.
Der vorläufig auf vier Monate begrenzte Probebetrieb wird in
folgenden Bezirkshauptmannschaften durchgeführt werden:
Burgenland:
Jennersdorf
Montag-Donnerstag 8.00-12.00
Freitag 8.00-13.00
Kärnten:
Hermagor
Montag-Freitag 8.00-14.00
Niederösterreich:
Scheibbs
St. Pölten-Stadt (BPD)
Montag-Freitag 8.00-12.00
+ 1 Werktag 12.00-13.00
+ 1 Werktag 16.00-19.00
Oberösterreich:
Perg
Montag-Freitag 7.30-12.00
Dienstag 7.30-17.00
Salzburg:
Hallein
Montag-Freitag 8.00-12.00
Steiermark:
Bruck/Mur
Montag-Freitag 8.00-12.30
Tirol:
Schwaz
Montag-Freitag 7.30-12.30
+ Montag 14.00-16.30
Vorarlberg:
Dornbirn
Montag-Freitag 8.00-12.00
Die angegebenen Öffnungszeiten der privaten Zulassungsstellen
sind durch Verordnung festgelegte Mindestöffnungszeiten. Viele
Versicherer werden auch länger geöffnet haben.
Rückfragehinweis: ARBÖ Presse
Tel.: (01) 89121-244
e-mail: [email protected]
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