Telefonische Mehrwertdienste müssen in Zukunft klar erkennbar sein.
Wien (OTS) - "Der Bereich der telefonischen Mehrwertdienste muß
klar geregelt werden", fordert Konsumentenschutzministerin Barbara
Prammer. Derzeit wird in diesem Bereich viel Mißbrauch betrieben.
Prammer hat deshalb einen Entwurf für einen Verhaltenskodex für
Mehrwertdienstbetreiber ausarbeiten lassen, der bereits an die
Regulierungsbehörde übermittelt wurde. Dieser Verhaltenskodex muß in
die Betreiberlizenzen aufgenommen werden, um einen effektiven
Konsumentenschutz gewährleisten zu können.
Die Auswertung der Streitschlichtungsfälle vor der unabhängigen
Regulierungsbehörde Telekom-Control hat gezeigt, daß die weitaus
meisten Fälle überhöhte Telefonrechnungen aufgrund der Anwahl von
Mehrwertdiensten (z.B.: Wetterauskunft, Horoskope, Sport-Infos)
betreffen. Die Telefonrechnungen machten dabei manchmal bis zu
100.000 Schilling aus. Oftmals hat sich herausgestellt, daß im
gemeinsamen Haushalt lebende Jugendliche ohne Wissen und
Einverständnis der Eltern teure Servicedienste angewählt haben. Hier
besteht schon jetzt bei der Telekom die Möglichkeit einer
Tarifzonensperre. Mehrwertdienste können dann von einem bestimmten
Apparat nicht mehr angewählt werden.
In vielen Kundenbeschwerden kam aber auch deutlich zum Ausdruck,
daß es aufgrund der unklaren Regelung für Mehrwertdienste zu
überhöhten Telefonrechnungen gekommen ist.
Prammer fordert daher zur Verbesserung der Situation folgende
Maßnahmen:
* Durch eine klare Minutenpreisauszeichnung sowohl in der
Bewerbung als auch beim Anruf vor Erbringung der Dienstleistung
müssen die KonsumentInnen klar informiert werden. Derzeit sind sich
die KonsumentInnen oft nicht über die Höhe der Tarife bewußt und
werden von den Betreibern durch eine Preisangabe in Sekunden
irregeführt. Das "böse Erwachen" erfolgt dann erst bei Durchsicht der
Telefonrechnung.
* Aus der Werbung muß klar hervorgehen, welchen Inhalt der
Mehrwertdienst hat.
* Die Mehrwertdienste sollten möglichst rasch unter der
einheitlichen und daher leicht erkennbaren Vorwahl 09 erreichbar
sein, womit der derzeit bestehende Nummerndschungel beseitigt wäre
und Mehrwertdienste klar als solche erkennbar sind.
* Wenn ein Mehrwertdienst mißbräuchlich anbietet (z.B. die
angepriesene Leistung erfolgt nicht und es läuft nur Musik oder statt
einem Beratungsdienst läuft nur ein Tonband), so muß die Möglichkeit
bestehen, diesen Dienst so rasch als möglich vom Netz abzuschließen.
* Die Bewerbung von Mehrwertdiensten in Jugendsendungen ist
möglichst einzuschränken, da diese meist ohne Wissen der Eltern in
Anspruch genommen werden.
"Dieser Verhaltenskodex muß von der Regulierungsbehörde
Telekom-Control in die Betreiberlizenzen aufgenommen werden, damit
Mehrwertdienste in Zukunft klar erkennbar sind und die Irreführung
der KonsumentInnen ein Ende hat", betont Prammer abschließend.
Rückfragehinweis: BM für FrauenAngelegenheiten und
Verbraucherschutz, Robert Wier
Tel.: 01/711 72/4621
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