- 22.01.1999, 14:47:11
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AK kritisiert Ausnahmen bei Euro-Preisauszeichnung
Wien (OTS) – Beim Euro-Umstellungsgesetz gibt es zu viele
Ausnahmen für die Doppel-Preisauszeichnung, so die erste Reaktion
der AK auf die heutige Einigung der zuständigen Minister auf der
Regierungsklausur. Sicherheit für die Konsumenten bringen nur
klare Regeln – nicht Ausnahmen für drei Viertel aller Betriebe,
kritisiert die AK. ****
Für Kleinbetriebe unter neun Mitarbeitern je Unternehmen bzw unter
fünf Mitarbeiter je Betriebsstätte sind laut Regierungseinigung
Ausnahmeregelungen vorgesehen. Derzeit sind im Handel bei 75
Prozent der Betriebe weniger als fünf Mitarbeiter beschäftigt.
Also wird die künftige Doppelpreisangabepflicht nur von einem
relativ kleinen Teil der Betriebe verpflichtend und umfassend
realisiert werden müssen. Vor allem Nahversorger, bei denen
hauptsächlich ältere Menschen einkaufen, werden von dieser
Regelung ausgenommen sein. Die Konsumenten haben dann nicht die
volle Sicherheit, die von der Regierung ursprünglich zugesagt
wurde, kritisieren die AK Konsumentenschützer.
Auch der Vollzug der Preisauszeichnungsvorschriften wird sich
durch diese Ausnahmenregelung sehr schwierig gestalten, befürchten
die AK Konsumentenschützer. Denn eine eindeutige und leicht
handhabbare Abgrenzung ist mit dieser Reglung nicht gegeben.
Positiv sieht die AK, daß die Bundesregierung nun endlich eine
gesetzliche Regelung vorlegt.
Rückfragehinweis: AK Wien
Presse Doris Strecker
Tel.: (01)501 65-2677
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