• 20.01.1999, 10:58:22
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  • OTS0102

Hostasch legt Nationalrat umfassendes Gesundheitspaket vor-

Blutsicherheitsgesetz, Dentistengesetz und Frühdefibrillation auf Nationalratstagesordnung

Wien, 20. Jänner 1999 (BMAGS).- Gesundheitsministerin Lore
Hostasch legt heute dem Nationalrat ein umfassendes
Gesundheitspaket vor. Ein neues Blutsicherheitsgesetz soll ein
Maximum an Sicherheit für Blutspender und Empfänger bringen. Als
zweiter Punkt steht eine Novelle des Dentistengesetzes auf der
Tagesordnung, die primär der Umsetzung von EU-Bestimmungen dient
und eine rechtliche Gleichstellung der Dentisten mit den Zahnärzten
zum Inhalt hat. Als Vorgriff auf das kommende Sanitätergesetz wird
weiters eine Regelung beschlossen, die es den im Rettungswesen
tätigen Personen künftig erlauben soll, im Rahmen der
Erstversorgung eine Defibrillation vorzunehmen. "Die Neuregelungen
werden die bereits bisher hohe Qualität des österreichischen
Gesundheitswesen weiter verbessern und ein noch größeres Maß an
Sicherheit für alle Patienten und die im Gesundheitswesen
Beschäftigten bringen", erklärt Gesundheitsministerin Lore Hostasch
zum heutigen Gesundheitspaket.****

Das neue Blutsicherheitsgesetz beinhaltet im Sinne einer
umfassenden gesetzlichen Neugestaltung des gesamten
Blutspendewesens Bestimmungen über:

* die gesundheitliche Eignung und den Gesundheitsschutz der Spender

einschließlich des Umfangs und des zeitlichen Abstandes der
Untersuchungen sowie der Folgen der Untersuchungsergebnisse,

* die Anforderungen an eine Blutspendeeinrichtung zur Erteilung

einer Betriebsbewilligung hinsichtlich ihrer personellen,
baulichen und technischen Ausstattung,

* die Qualitätssicherung hinsichtlich von in

Blutspendeeinrichtungen gewonnenem Blut oder gewonnenen
Blutbestandteilen.

Konkret geregelt werden unter anderem die Anamnese,
Spenderausschlussgründe und die Untersuchung der gesundheitlichen
Eignung des Spenders.

Dadurch wird eine das gesamte Blutspendewesen umfassende
Neuregelung geschaffen, die wesentlich weitreichender ist, als sie
durch eine bloße Novellierung des bestehenden Plasmapheresegesetzes
hätte erreicht werden können.

Das neue Blutsicherheitsgesetz entspricht den Zielsetzungen
der EU für die Sicherheit von Bluttransfusionen und die
Selbstversorgung mit Blut sowie der Empfehlung des Rates vom 29.
Juni 1998 über die Eignung von Blut- und Plasmaspendern und das
Screening von Blutspenden.

"Das neue Blutsicherheitsgesetz soll die Gewissheit bieten,
dass für Spender und Empfänger alle nur möglichen Vorkehrungen zum
Schutz ihrer Gesundheit getroffen werden. Dieser umfassende Schutz
muss sich über die gesamte Bluttransfusionskette erstrecken, vom
Willen eines Spenders, eine Blut- oder Plasmaspende zu tätigen, bis
hin zur Verabreichung des Blutproduktes an den Empfänger. Nur wenn
sichergestellt ist, dass die mit jedem einzelnen Glied dieser Kette
verbundenen Risken auf ein Minimum reduziert werden, wird die
Sicherheit der Bluttransfusionskette insgesamt gewährleistet",
erklärt Gesundheitsministerin Lore Hostasch. Hostasch erinnert in
diesem Zusammenhang daran, dass Österreich seit jeher in Fragen der
Sicherheit im Umgang mit Blut und Blutprodukten einen europäischen
Höchststandard aufweisen konnte.

Neuerungen für Dentisten

Inhalt der Novelle ist in erster Linie die rechtliche
Gleichstellung der Dentisten mit den Zahnärzten und die Umsetzung
der Zahnärzterichtlinie für Dentisten.

Dementsprechend erfolgt eine Anpassung des Berufsbildes, der
Berufsberechtigung sowie der Berufsbezeichnung, sodass Dentisten in
Hinkunft berechtigt sind:

* zahnärztliche Tätigkeiten nach Maßgabe ihres Wissensstandes und

ihrer persönlichen Fertigkeiten auszuüben,

* die Berufsbezeichnung "Zahnarzt"/"Zahnärztin", unter allfälliger

Anfügung der Ausbildungsbezeichnung "Dentist"/"Dentistin" in
Klammer zu führen und

* mit einer von der Österreichischen Dentistenkammer ausgestellten

Bescheinigung, die die Gleichstellung mit den Zahnärzten sowie
eine rechtmäßige andauernde Berufsausübung bestätigt, in den
Geltungsbereich der Zahnärzterichtlinie zu kommen.

Weiters umfasst die Novelle

* die Eliminierung von nicht mehr anzuwendenden Bestimmungen,

insbesondere über die Dentistenausbildung, sowie

* notwendige berufsrechtliche Anpassungen an die Berufsgesetze von

anderen Gesundheitsberufen, insbesondere hinsichtlich
Berufsberechtigung, Berufssitz, Hilfspersonen und
Strafbestimmungen.

Die vorliegende Novelle beschränkt sich auf die unabdingbaren
Änderungen hinsichtlich der EU-Konformität und der Eliminierung
obsolet gewordener Bestimmungen.

Frühdefibrillation als Vorgriff auf Sanitätergesetz

"Durch die heute zu beschließende Regelung wird ein
Teilbereich der vorgesehenen Neuregelung der Ausbildung der
Sanitäter vorgezogen. Die Frühdefibrillation ist ein wichtiger,
aber nur kleiner Teil einer umfassenden Gesamtregelung. Ich gehe
davon aus, dass dadurch die Einigung über die gesamte Neuregelung
des Sanitätergesetzes beschleunigt wird. Jetzt geht es darum, rasch
zu einem Ergebnis bei den Verhandlungen zu kommen. Denn nur eine
Gesamtlösung bietet umfassende Qualität und Sicherheit bei der
Erstversorgung für die Patienten und für alle ehrenamtlich und
hauptberuflich tätigen Sanitäter", erläutert Gesundheitsministerin
Lore Hostasch die Intentionen der Regelung.

Die neuen Bestimmungen sehen vor, dass künftig Sanitäter mit
einer entsprechenden Grundausbildung und nach Absolvierung einer
verpflichtenden 15-stündigen Spezialschulung im Rahmen der
Erstversorgung eine Defibrillation an Patienten durchführen dürfen.

(schluss)

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