• 13.01.1999, 11:29:42
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  • OTS0093

Fischer-Deponie in Theresienfeld:

Nach jahrelangen Verzögerungen nun Räumung

St.Pölten (NLK) - Nach jahrelangen Schwierigkeiten um die 900.000
Tonnen umfassende Fischer-Deponie in Theresienfeld, Bezirk Wiener
Neustadt, erfolgt jetzt der entscheidende Schritt: Die Grube wird
endgültig geräumt.

Und so begann es: Im April 1990 verpflichtete ein Bescheid den
früheren Deponiebetreiber, den Müll im Westteil der Grube zu räumen.
Der Landwirtschaftsminister bestätigte dies nach einer Berufung. Der
Verwaltungsgerichtshof hob im Dezember 1990 die Räumungsfristen, bis
wann die vorgeschriebenen Arbeiten abzuschließen sind, auf. Im Juli
1991 legte der Landwirtschaftsminister neue Fristen fest. Wiederum
schöpfte der frühere Deponiebetreiber alle Fristen aus. Der
Verwaltungsgerichtshof hob daraufhin im März 1992 die Fristen
wiederum auf. Noch im März 1992 folgte ein neuer Bescheid des
Landwirtschaftsministeriums, in dem die Räumung des Westteils der
Deponie in zehn Segmenten und nach einem genauen Zeitplan
vorgeschrieben wurden. Drei Segmente und umfangreiche Vorarbeiten,
die unter anderem auch den Fund von 30 Gebinden und bis zum
200-Liter-Faß brachten, folgten bis 1994. Dann hob der
Verwaltungsgerichtshof auch diesen Bescheid auf. Der frühere
Deponiebetreiber räumte aber auch diesmal nicht, und es folgten die
üblichen Schritte. Diesmal entschied das Landwirtschaftsministerium
letztlich jedoch neuartig: Erstmals in der Geschichte der
Fischer-Deponie wurde in einem Bescheid über die gesamte Altlast
entschieden. Geräumt wird darüber hinaus nicht nach metermäßig
bestimmten Segmenten, sondern nach fixen Tonnagen.

Das Landwirtschaftsministerium verfügte also im März 1998 die
totale Räumung aller Abfälle aus der Fischer-Deponie. Der
Verwaltungsgerichtshof bestätigte sehr rasch, bereits am 29. Oktober
1998, diesen Bescheid, mit dem die Totalräumung dem früheren
Deponiebetreiber aufgetragen wurde. Da dieser die Räumung nicht
selbst vornimmt und dies auch bestätigte, sind nunmehr das
Landwirtschaftsministerium als Wasserrechtsbehörde, das
Innenministerium als oberste Vollstreckungsbehörde und als zuständige
Exekutionsbehörde die Bezirkshauptmannschaft Wiener Neustadt am Zug.
Im Dezember 1998 wurde die Bezirkshauptmannschaft formell mit der
Vorbereitung dieser Totalräumung im Rahmen eines
Verwaltungsvollstreckungsverfahres betraut.

Die Bezirkshauptmannschaft Wiener Neustadt hat wegen der
Entscheidung des Landwirtschaftsministeriums vom März 1998, die eine
Räumungsfrist bis 30. Juni 1999 für die ersten 120.000 Tonnen Abfälle
vorsieht, bereits im Vorjahr mit der Vorbereitung der
Verwaltungsexekution begonnen. Grund dafür ist, daß eine derartige
Abfallräumung komplizierter, langfristiger Vorarbeiten und
Vorbereitungen bedarf, verschiedene Leistungen europaweit
auszuschreiben sind, geeignete Zieldeponien und Verwertungsanlagen
für Abfälle vorbereitet werden müssen und auch die Geldmittel des
Bundes budgetmäßig verfügbar sein sollen.

Als ersten Schritt hat der Innenminister die Durchführung der
Voruntersuchung noch vor Ablauf der Räumungsfrist zugelassen und
Geldmittel zur Verfügung gestellt, damit die Vorbereitungen schnell
und effizient begonnen werden können.

Weil diese Voruntersuchung durch die von 1992 bis 1994 bereits
erstellten Untersuchungsergebnisse weitgehend vorbereitet ist und
obendrein schnell gearbeitet werden soll, beauftragte die
Bezirkshauptmannschaft Wiener Neustadt die seinerzeit ausgewählten
Fachfirmen. Damit konnte erreicht werden, daß langwierige
Ausschreibungen und Auswahlverfahren unterbleiben, das bereits
vorhandene Untersuchungsmaterial bestmöglich eingearbeitet werden
kann und in Kürze die für die Vorbereitung der Räumung notwendigen
Daten zur Verfügung stehen werden. Der zeitliche Vorsprung kann auf
ungefähr vier bis fünf Monate geschätzt werden. Das heißt, daß
bereits zwei von vier Voruntersuchungen technisch fertiggestellt sind
und lediglich noch die Auswertungen abgewartet werden müssen. Es sind
dies folgende Voruntersuchungen:
Bodenluftuntersuchungen und Deponiegasmessungen im Bereich der
Fischer-Deponie und der angrenzenden Grundstücke, durchgeführt durch
die Firma GEO-Data Gesellschaft für Umwelttechnik.
Geophysikalische Untersuchungen des Ostteils der Fischer-Deponie
durch die Firma OMV Proterra, bestehend aus Ferromagnetik, Seismik,
Elektromagnetik und einer geoelektrischen Tomographie. Darüber hinaus
sind noch Magnetometermessungen in den Bohrlöchern beabsichtigt, um
Beschädigungen von Fässern bei den Grabarbeiten zu vermeiden.

Auf diesen Ergebnissen aufbauend sollen spätestens Anfang Februar
1999 im Ostteil der Fischer-Deponie Grabungen durchgeführt werden, um
gezielt zu erfahren, welche Abfälle konkret enthalten sind und welche
Fässer, Faßinhalte und Faßlager vorhanden sind. Diese Grabungen sind
sehr sensibel, weil bewußt nach Fässern gesucht wird und der gesamte
Deponiekörper "durchbohrt" werden muß. Deshalb werden diese Grabungen
mit speziellen Geräten durchgeführt, die auch Faßbergungen
ermöglichen. So soll z.B. ein Gerät für Bohrungen mit einem
Durchmesser von ungefähr 1,5 Metern eingesetzt werden, was selbst im
europäischen Raum nicht oft vorkommt. Gleichzeitig sind natürlich
neben diesen Erkundungen die erforderlichen chemischen Untersuchungen
von einem geeigneten Zivilingenieur vorzunehmen.

Daß alle Arbeiten von einem Zivilingenieur und von
Amtssachverständigen des Landdes Niederösterreich überwacht werden,
ist selbstverständlich, sodaß bei Auftreten von Schwierigkeiten
sofort reagiert werden kann.

Die Bezirkshauptmannschaft Wiener Neustadt hat durch diese
Vorgangsweise - die "alten" Verträge werden übernommen, die bereits
früher ausgewählten und erfahrenen Fachfirmen erneut betraut - eine
beschleunigte Vorbereitung erreicht, sodaß erwartet werden kann, daß
in ungefähr drei Monaten das Rätsel gelöst ist, was sich wirklich in
der Fischer-Deponie befindet. Dadurch ist die Vorbereitung der
Räumung dieser Deponie möglich, die aber dennoch noch mindestens
sieben Monate in Anspruch nehmen wird. Trotzdem wird das Ziel, so
schnell wie möglich mit der Räumung der Fischer-Deponie zu beginnen,
nicht beeinträchtigt, weil die rechtlichen Grenzen des
Verwaltungsvollstreckungsverfahrens einzuhalten sind. Vom Gesetz her
muß für jede abgelaufene Bescheidfrist erst eine "Nachfrist" gesetzt
werden. Erst dann, nach Ablauf dieser Nachfrist, kann die Exekution
beginnen und faktisch die Abfallräumung ansetzen. Die skizzierte
Vorgangsweise ist darauf ausgelegt, das Vorbereitungsende und das
Ende der Nachfristen soweit wie möglich zusammenfallen zu lassen.

Schon seit Jahren wird übrigens die Fischer-Deponie außerdem durch
Sperrbrunnen gesichert, mit der die das Grundwasser
beeinträchtigenden Stoffe herausgeholt, gereinigt und wieder dem
Untergrund zurückgegeben werden.

Rückfragehinweis: Niederösterreichische Landesregierung

Pressestelle
Tel.: 02742/200/2312

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