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"Sozialversicherung für alle Erwerbstätigen"

Neuerscheinung aus 'Rechtsinfo'

Wien (Pwk) - Durch das Arbeits- und Sozialrechts-Änderungsgesetz 1997 wurde das Beitrags- und Versicherungsrecht der gesamten österreichischen Sozialversicherung neu geordnet: Die Ergänzung des Dienstnehmerbegriffes, die Neuregelung der Sozialversicherungspflicht für freie Dienstverträge und geringfügig Beschäftigte führte im Bereich des ASVG zur Schließung aller Versicherungslücken. Auf der anderen Seite kam es durch die Ausweitung der Pflichtversicherung auf alle selbständig Erwerbstätigen zu einer Erfassung aller Formen von selbständiger Arbeit für die Sozialversicherung. ****

Mit einem neuerlichen Novellenpaket (55. ASVG-, 23. GSVG-Novelle etc.) wurden zum 1. August 1998 einige wichtige Klärungen, Korrekturen und auch wesentliche Verbesserungen vorgenommen, die in die nun neu vorliegende Rechtsinfo bereits vollständig eingearbeitet sind und mit einer speziellen Kennzeichnung samt Kursivschrift hervorgehoben sind. Zusätzlich werden neue Maßnahmen erläutert, die den Zugang zur selbständigen Erwerbstätigkeit ab 1999 wesentlich erleichtern sollen.

Die von Dr. Martin Gleitsmann, Sozialversicherungsexperte der Wirtschaftskammer Österreich, verfaßte Rechtsinfo "Sozialversicherung für alle Erwerbstätigen" bietet in der dritten Auflage eine systematische Darstellung und einen Überblick über die wichtigsten Änderungen im Versicherungs- und Beitragsrecht, wobei alle bisher bekannten Auslegungen und Erläuterungen zur neuen Rechtslage einbezogen wurden. Auf die besonders wichtige Abgrenzungsfrage zwischen selbständiger und unselbständiger Erwerbstätigkeit wird ausführlich eingegangen. Die spezielle Situation von verschiedenen selbständigen Erwerbstätigen und Freiberuflern wird in einem eigenen Berufsgruppen-ABC dargestellt. Auch die beitrags- und leistungsbezogenen Werte für das Jahr 1999 sind in die vorliegende Broschüre bereits eingearbeitet.

Ein ausführlicher Anhang mit relevanten Gesetzestexten der Sommernovellen 1998 samt der erforderlichen Formulare ergänzt die rund 170 Seiten umfangreiche Rechtsinfo.

Die neue Rechtsinfo kann im Mitgliederservice der Wirtschaftskammer Österreich, Telefon: 01/50105/DW 5050, Fax:
01/50206/DW 236 sowie über e-mail: mservice@wkoe.wk.or.at bestellt werden.

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Rückfragen & Kontakt:

Mag. Elisabeth Thornton
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