- 20.12.1998, 08:52:00
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- OTS0010
AK: Weihnachtskekse schmecken nicht ranzig
Geriebene verpackte Nüsse großteils in Ordnung
Wien (OTS) - Jede elfte Packung geriebener Nüsse ist verdorben.
Das ist das Ergebnis eines Testeinkaufes von 22 Nußproben der AK
Konsumentenschützer in Wiener Supermärkten. Das Ergebnis hat sich
gegenüber dem Vorjahr deutlich verbessert. Dennoch kritisieren die
AK Konsumentenschützer, daß die Haltbarkeitsfristen zu großzügig
bemessen sind. Die AK fordert erneut eine Angabe des Abpackdatums,
da Konsumenten dem Mindesthaltbarkeitsdatum nicht entnehmen
können, wie alt die Produkte tatsächlich bereits sind. Tip der AK
Konsumentenschützer: Konsumenten sollen die Produkte kritisch
prüfen, vor allem auf eine unversehrte, lichtundurchlässige
Verpackung, und auf das Ablaufdatum achten. ****
Gerade in der vorweihnachtlichen Backzeit finden sich abgepackte
geriebene Nüsse immer häufiger in den Einkaufskörben der
KonsumentInnen. Nachdem im Vorjahr mehr als ein Drittel der
eingekauften geriebenen Nüsse verdorben war, bei den Walnüssen
sogar drei Viertel der Proben, haben die AK Konsumentenschützer
auch
im heurigen November geriebene Nüsse getestet. Eingekauft wurden
insgesamt 22 geriebene, abgepackte Nußproben (Hasel-, Walnüsse und
Mandeln) in 18 Wiener Supermärkten. Die Nüsse stammten aus der
USA, der Türkei, Moldavien und Rumänien. Das Ergebnis ist
erfreulich: Zwei der insgesamt 22 Nußproben wurden als verdorben
beanstandet. In beiden Fällen handelte es sich um Walnußproben.
Zwei Walnuß- und eine Haselnußprobe wiesen eine leichte
Geschmacksbeeinträchtigung auf. Auf zwei Packungen fehlte die
Herkunftsangabe.
In keiner einzigen Probe wurden unerwünschte Schalenteile oder
Schädlinge entdeckt. Auch lagen alle Proben innerhalb der
Haltbarkeitsangaben.
Lichtundurchlässige Verpackungen - Abpackdatum angeben
Ein Drittel der Proben wurde in lichtdurchlässigen Verpackungen
verkauft. Licht bei fettreichen oberflächenintensiven Produkten -
wie geriebene Nüsse - fördert den Verderb und verkürzt die
Haltbarkeit. Die Produzenten sollen das berücksichtigen und
lichtundurchlässige Verpackungen für geriebene Nüsse verwenden,
verlangen die AK Konsumentenschützer.
Leider mißlingt auch das beste Rezept, wenn bereits die Zutaten
verdorben sind. Daher raten die AK Konsumentenschützer: Ranzige,
verdorbene Nüsse sind am Geruch und am Geschmack zu erkennen.
Konsumenten sollten ihre Einkäufe also zu Hause kritisch prüfen -
verdorbene Ware kann im Geschäft reklamiert und zurückgegeben
werden. Die AK Konsumentenschützer fordern erneut die
verpflichtende Angabe des Abpackdatums bei Lebensmitteln als
wesentliche Orientierungshilfe für die KonsumentInnen.
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